Das Hotel im Überblick
Das Haus mit einem Aufzug und einer Rezeption verfügt über 85 Zimmer. Die Einrichtung umfasst eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe, einen Geldautomaten und einen Getränkeautomaten. WLAN ist verfügbar. Es gibt eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten und rollstuhlgerechte Einrichtungen. Ein Supermarkt und andere Geschäfte sind in der Nähe. Zur weiteren Ausstattung zählt ein TV-Raum. Parkplätze stehen kostenfrei zur Verfügung. Weitere Dienstleistungen umfassen einen Babysitterservice, eine Autovermietung, Zimmerservice, Wäscheservice und eine Münzwäscherei. Das Business-Center bietet Unterstützung bei geschäftlichen Angelegenheiten und verfügt über ein Faxgerät.
Lage
Das Hotel befindet sich in Carson City, USA.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, ein Sofabett, Schreibtisch, Kühlschrank, Mikrowelle, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV-Gerät und kostenloses WLAN. Die Badezimmer sind mit einem Haartrockner und Kosmetikartikeln ausgestattet. Es gibt sowohl Nichtraucher- als auch Raucherzimmer.
Gastronomie
Es wird Übernachtung inklusive Frühstück angeboten.
Sport und Freizeit
Das Hotel bietet Innen- und Außenpools, einen Whirlpool, Angeln, Kanufahren, Skifahren, Fitnessstudio, Aerobic, Spa, Sauna und ein Casino.
Wellness
Spa und Sauna stehen den Gästen zur Verfügung.
Angebote für Kinder
Nicht verfügbar.
Entertainment
Ein Casino sorgt für Unterhaltung.
Sonstige Services & Einrichtungen
Akzeptierte Kreditkarten: American Express, Visa, Diners Club, JCB und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass Zusatzleistungen wie Solarium, Dampfbad, Internet, Parkplatz usw. nicht im Preis inbegriffen sind und vor Ort bezahlt werden müssen. In einigen Destinationen können zusätzliche Kosten anfallen, z.B. City Tax. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten beachten, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für sie geeignet sind. Informationen zu speziellen Bedürfnissen sind auf Anfrage erhältlich.
Bitte beachten Sie mögliche Änderungen und Einschränkungen aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.