Das Hotel im Überblick
Das Queen's Court Hotel & Residence liegt unmittelbar im Zentrum Budapests. Das Haus bietet 74 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption ist gerne bei allen Fragen behilflich. Eine Gepäckaufbewahrung und ein Safe stehen als Serviceleistungen zur Verfügung. WLAN ist verfügbar. Es gibt einen Tourdesk für Ausflugsbuchungen, eine Auswahl an Geschäften, einen Garten, eine Garage und Parkplätze. Weitere Angebote umfassen einen 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Kinderbetreuung, Autovermietung, medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwäscherei, Pagenservice, Fahrradverleih, kostenlose Tageszeitung und ein Business-Center mit Faxgerät.
Lage
Das Hotel befindet sich im Zentrum von Budapest.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über Klimaanlage, Heizung, Balkon, Safe, Minibar, Schreibtisch, Kochnische, Badezimmer mit Dusche und Badewanne, Haartrockner, Telefon, TV, WiFi, und teilweise rollstuhlgerechte Einrichtungen.
Gastronomie
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Es werden Frühstück, Mittagessen und Abendessen in Form von À-la-carte-Menüs angeboten. Diät- und glutenfreie Optionen sind verfügbar.
Sport und Freizeit
Gäste können die beheizten Innen- und Außenpools, die Terrasse, den Whirlpool, das Fitnessstudio, die Sauna, das Spa, Massage-Anwendungen, Radfahren, Gymnastik, Aerobic und ein buntes Unterhaltungsprogramm für Kinder genießen.
Wellness
Der Whirlpool, die Sauna und Massage-Anwendungen sorgen für Entspannung und Wohlbefinden.
Angebote für Kinder
Kinder können an einem speziellen Spiele- und Unterhaltungsprogramm teilnehmen, während die Eltern sich entspannen.
Entertainment
Es gibt verschiedene Unterhaltungsangebote für Gäste jeden Alters.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter eingeschränkte Mobilitätshinweise und wichtige Informationen zu möglichen Einschränkungen aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.