Das erstklassige 3-Sterne-Hotel Vic3 Bangkok befindet sich im Zentrum von Bangkok, in der Nähe des Victory Monument. Es bietet einfachen Zugang zum Flughafenzubringer und eine direkte Anbindung an den Flughafen Suvarnabhumi.
Das Hotel liegt im Zentrum von Bangkok, in der Nähe des Victory Monument, mit guter Anbindung an den Flughafenzubringer und den Flughafen Suvarnabhumi.
Das Hotel verfügt über 44 Einzel- und 118 Doppelzimmer, verteilt auf zwei 7-stöckige Gebäude mit Aufzügen. Die Zimmer sind mit Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Safe, Minibar, Tee-/Kaffeemaschine und kostenlosem WLAN ausgestattet. Rollstuhlgerechte Zimmer sind ebenfalls verfügbar.
Für das leibliche Wohl der Gäste stehen ein Speiseraum, ein Frühstückssaal, ein Café und eine Bar zur Auswahl. Es wird eine Verpflegungsoption mit Übernachtung und Frühstück angeboten, sowie verschiedene Speisen à la carte für Mittag- und Abendessen.
Zu den Freizeiteinrichtungen des Hotels gehören ein Außenpool, ein Fitnessstudio, Gymnastik, Aerobic und ein Spa-Bereich.
Der Wellnessbereich des Hotels umfasst einen Spa-Bereich sowie erfrischendes Badevergnügen im Außenpool.
Das Hotel bietet keine speziellen Angebote für Kinder.
Für Unterhaltung sorgen ein TV-Raum sowie eine Pool-/Snackbar im Außenbereich.
Zu den weiteren Einrichtungen des Hotels gehören eine 24h-Rezeption, ein Babysitterservice, medizinische Betreuung, ein Transferservice, ein Wäscheservice, eine Münzwäscherei und ein eigener Shuttlebus. Verschiedene Kreditkarten werden akzeptiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlich gebuchten Leistungen (Verpflegung, Zimmerkategorie usw.) gelten. Zusätzliche Leistungen wie die Nutzung hoteleigener Einrichtungen können kostenpflichtig sein. Vor Ort können zusätzliche Kosten entstehen, z.B. durch City Tax oder Kulturförderabgabe.
Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten beachten, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für sie geeignet sind, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben. Genauere Informationen zur Eignung des Hotels können auf Anfrage bereitgestellt werden.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.