Das Hotel im Überblick
Das Holiday Inn JOHANNESBURG SUNNYSIDE PARK bietet Geschäftsreisenden eine zentrale Lage mit leichtem Zugang zum Johannesburg CBD, Rosebank, Sandton und zum Internationalen Flughafen.
Lage
Das Hotel wurde im Jahr 1895 erbaut und verfügt über 9 Suiten, 55 Einzel- und 97 Doppelzimmer auf 2 Etagen. Die Rezeption ist rund um die Uhr besetzt, und es gibt eine Vielzahl von Einrichtungen wie einen Safe, eine Wechselstube, WLAN, einen Garten und einen TV-Raum. Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein Pool, ein Restaurant, eine Bar, ein Casino und ein 24h-Sicherheitsdienst.
Zimmerausstattung
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Balkon oder Terrasse mit Poolblick, Kingsize-Bett, Safe, Minibar, Tee-/Kaffeemaschine, Telefon, TV-Gerät, WiFi, Haartrockner und Kosmetikartikeln ausgestattet. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer und Familienzimmer.
Gastronomie
Das Hotel bietet einen Speiseraum, ein Café, eine Bar und einen Pub. Es werden Übernachtungen inklusive Frühstück angeboten, und die Gäste können zwischen Buffet und Menü wählen. Kindermenüs sind ebenfalls verfügbar.
Sport und Freizeit
Gäste können Innen- und Außenpools, ein Fitnessstudio, eine Sauna, ein Dampfbad und verschiedene sportliche Aktivitäten nutzen.
Wellness
Das Hotel verfügt über Spa-Einrichtungen, die den Gästen Entspannung und Erholung bieten.
Angebote für Kinder
Es gibt Kinderhochstühle im Restaurant und bei Bedarf werden spezielle Kindermenüs zubereitet.
Entertainment
Zur Unterhaltung der Gäste dient ein Casino.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel akzeptiert Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung einiger Einrichtungen möglicherweise gebührenpflichtig ist. Zusätzliche Kosten vor Ort können anfallen, z.B. City Tax.
Eingeschränkte Mobilität
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind Pauschalreisen im Allgemeinen nicht geeignet. Bei Bedarf können detaillierte Informationen zur Eignung angefordert werden.
Hinweis
Aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können Änderungen an den angebotenen Leistungen erfolgen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.