Das Hotel Villa Flamenca liegt etwa 10 Gehminuten vom Stadtzentrum Nerjas mit zahlreichen Vergnügungs- und Einkaufsmöglichkeiten entfernt. Der Strand sowie die öffentlichen Verkehrsmittel sind ca. 500 m entfernt.
Das Hotel befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums von Nerja und ist nur wenige Gehminuten von verschiedenen Unterhaltungs- und Einkaufsmöglichkeiten entfernt. Der Strand und öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls bequem zu erreichen.
Die 126 Zimmer, 2 Suiten, 6 Einzel- und 117 Doppelzimmer bieten Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Heizung, Balkon, Doppelbett, Safe, Kühlschrank, Telefon, TV mit Satelliten-/Kabelempfang und WLAN. Die Badezimmer verfügen über eine Dusche, Badewanne und Haartrockner. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Das Hotel bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen wie einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Es gibt ein Nichtraucherrestaurant mit Klimaanlage, das Halbpension anbietet. Ein abwechslungsreiches Buffet wird zum Frühstück und Abendessen serviert, auch Diätgerichte und Kindermenüs sind erhältlich.
Das Hotel verfügt über eine Außenpoolanlage, einen Whirlpool, eine Pool-/Snackbar, eine Terrasse mit Sonnenliegen und Sonnenschirmen. Es bietet Aktivitäten wie Radfahren/Mountainbiking, Reiten, Tennis, Golf, Schnorcheln, Tauchen, Fitnessstudio, Tischtennis und Billard. Zudem werden Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Hammam und Solarium angeboten. Ein Animationsprogramm und Live-Musik sorgen für Unterhaltung.
Das Hotel bietet verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Hammam und Solarium zur Entspannung der Gäste.
American Express, Visa, Diners Club und MasterCard werden akzeptiert.
Sie erhalten die gebuchte und bestätigte Leistung. Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen ist oft gebührenpflichtig. Zusatzkosten vor Ort können entstehen, z.B. City Tax. Bitte informieren Sie sich vor Abreise. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten vorab prüfen, ob die Reise geeignet ist.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.