Das Hotel im Überblick
Das Palm Court liegt etwa 500 m vom Strand Levante und ca. 1,2 km von der Altstadt und vom Zentrum Benidorms entfernt. In der Nähe finden Sie zahlreiche Restaurants, Bars und Einkaufsmöglichkeiten. Öffentliche Verkehrsmittel sind ungefähr 50 m entfernt.
Zimmerausstattung
Für angenehmes Raumklima in den Zimmern sorgen eine Heizung und ein Ventilator. Die meisten Zimmer verfügen über einen Balkon. Es sind separate Schlafzimmer vorhanden. Zur Ausstattung gehören ein Safe, eine Minibar, ein Schreibtisch, eine Kochnische und ein Telefon. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Die gastronomischen Einrichtungen umfassen ein Café und eine Bar. Es werden Mittagessen, Diätküche und Kindermenüs angeboten. Spezielle Verpflegungsangebote sind ebenfalls verfügbar.
Sport und Freizeit
Die Außenpoolanlage mit Kinderbereich eignet sich hervorragend für aktive Erholung. Auf der Sonnenterrasse mit Liegestühlen und Schirmen können Sie Ihren Urlaub genießen. Verschiedene Freizeitangebote wie Golfen, Billard und ein Animationsprogramm stehen zur Verfügung.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Apartmenthotel bietet 2 Suiten und 45 Apartments auf 4 Etagen, die mit einem Aufzug erreichbar sind. Es gibt eine 24-Stunden-Rezeption, eine Gepäckaufbewahrung, WLAN, einen Supermarkt, einen Spielplatz, eine Bibliothek, eine Garage, einen Parkplatz, einen Fahrradverleih, einen 24h-Sicherheitsdienst, eine Autovermietung, Zimmerservice und ein Business-Center mit Faxgerät. Eine Pool-/Snackbar, eine Disco und ein Nachtclub sorgen für Unterhaltung. Kreditkarten werden akzeptiert.
Hinweis
Sie erhalten die von Ihnen gebuchte und bestätigte Leistung. Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen ist fast immer gebührenpflichtig. Bitte informieren Sie sich über mögliche Zusatzkosten vor Ort. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten vorab Informationen zur Eignung der Pauschalreise anfordern. Beachten Sie eventuelle behördliche Anordnungen betreffend Einschränkungen aufgrund von Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.