Das HOOM Park & Hotel bietet 183 Nichtraucherzimmer und verfügt über einen Aufzug. Das mehrsprachige Personal steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zur Ausstattung gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, ein TV-Raum, Zimmerservice, Konferenzräume, ein Faxgerät, Rauchmelder und kostenfreies WLAN. Am Tourdesk erhalten Sie Hilfe bei der Buchung von Ausflügen. Das Hotel verfügt über verschiedene behindertengerechte Einrichtungen, einschließlich rollstuhlgerechter Zimmer. Eine Garage steht für das Parken zur Verfügung.
Das HOOM Park & Hotel befindet sich in Solna, Schweden.
Die Zimmer verfügen über eine Heizung, einen Schreibtisch, eine Tee-/Kaffeemaschine und kostenfreies WiFi. Es sind auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreien Badezimmern verfügbar. Raucherzimmer werden ebenfalls angeboten.
Im Hotel gibt es ein Nichtraucherrestaurant und eine Bar. Die Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagsbuffet und Abendessen sind abwechslungsreich. Auf Wunsch werden Diätgerichte, vegetarische Optionen und Kindermenüs zubereitet. Es werden auch spezielle Verpflegungsangebote bereitgestellt.
Für sportliche Betätigungen und Entspannungsmöglichkeiten bietet das Hotel Tennis, Billard und Gymnastik an.
Nicht verfügbar.
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Akzeptierte Kreditkarten: American Express, Visa, Diners Club, MasterCard. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Dampfbad, Internet und Parkplatz anfallen können. In einigen Destinationen können zusätzliche Kosten vor Ort entstehen, z.B. durch City Tax oder Kulturförderabgabe. Bitte informieren Sie sich vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, es sei denn, die Produktbeschreibung enthält abweichende Angaben. Informationen zur Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität können auf Anfrage bereitgestellt werden.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.