ASP-Apartamentos São Paulo Alegria in Funchal, Portugal, ist ein charmantes Aparthotel mit zwei Gebäuden, die etwa 30 m voneinander entfernt liegen. Es befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums von Funchal und bietet einfachen Zugang zu Restaurants, Bars, öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkaufsmöglichkeiten. Sehenswürdigkeiten wie die Kathedrale, Forte de Pico und das Herren-Anwesen des Museums Quinta das Cruzes sind ebenfalls in der Nähe. Der Flughafen Funchal ist ca. 17 km entfernt.
Die Wohneinheiten des Hotels sind auf zwei Gebäude aufgeteilt und liegen in der Nähe des Stadtzentrums von Funchal. Beliebte Sehenswürdigkeiten und Annehmlichkeiten sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die 19 Nichtraucherzimmer des Hotels bieten eine angenehme Atmosphäre und sind mit Annehmlichkeiten wie Heizung, Ventilator, Balkon, Kochnische und WLAN ausgestattet. Familien- und rollstuhlgerechte Zimmer sind ebenfalls verfügbar.
Das Hotel verfügt über ein Nichtraucherrestaurant, einen Frühstückssaal, ein Café und eine Bar, die Frühstück und Mittagessen anbieten. Spezielle Ernährungsbedürfnisse werden berücksichtigt, und Picknick sowie Snacks sind verfügbar.
Für Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten bietet das Hotel bequeme Liegestühle, Radfahren/Mountainbiking, Golfen, Schnorcheln, Tauchen, Yoga, Aerobic, Fitnessstudio, Spa und Massage-Anwendungen.
Entspannen Sie auf der Terrasse oder nutzen Sie die Wellness-Einrichtungen des Hotels, darunter Spa und Massage-Anwendungen.
Kinderbetten sind verfügbar, und das Hotel bietet einen Babysitterservice sowie eine Kinderbetreuung.
Das Hotel bietet einen TV-Raum, ein Spielzimmer und eine Bibliothek für Unterhaltung.
Zu den weiteren Annehmlichkeiten des Hotels gehören ein Tourdesk, ein Garten, eine Garage (gegen Gebühr), Parkplätze, ein 24h-Sicherheitsdienst, medizinische Betreuung, ein Transferservice, ein Zimmerservice, ein Wäscheservice, eine Münzwäscherei, ein Fahrradverleih, ein Business-Center und ein Shuttlebus. Gängige Kreditkarten werden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen Änderungen oder Einschränkungen der angebotenen Leistungen möglich sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.