Das attraktive Hotel der gehobenen Mittelklasse Quinta Das Lagrimas befindet sich nur etwa 500 m vom Zentrum mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Bars, Pubs und Discos entfernt. Öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls im Zentrum anzutreffen. Den Flughafen Porto erreichen Sie nach ca. 110 km und den Flughafen Lissabon nach etwa 200 km.
Die 5 Suiten und die 49 Doppelzimmer des Hotels verteilen sich auf 2 Etagen und sind über einen Aufzug erreichbar. Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, einen Safe, eine Minibar, WLAN, Telefon, TV mit Satelliten-/Kabelempfang und WiFi. Im Badezimmer gibt es eine Dusche, eine Badewanne und einen Haartrockner. Rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Bad sind ebenfalls verfügbar. Das Hotel bietet Familien- und Nichtraucherzimmer.
Die gastronomischen Einrichtungen umfassen ein Restaurant mit Klimaanlage, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Als buchbare Verpflegungsleistung wird Halbpension angeboten. Es gibt ein reichhaltiges Frühstücksbuffet sowie verschiedene Gerichte à la carte für Mittag- und Abendessen. Diätgerichte, vegetarische Gerichte und Kindermenüs werden auf Wunsch zubereitet.
Das Hotel bietet Innen- und Außenpools, einen Kinderbadebereich, Minigolf, Golfen, Reiten, Kanufahren, Fitnessstudio, Billard, Gymnastik, Spa, Sauna, Dampfbad, Hammam, Schönheitssalon und Massage-Anwendungen.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Visa, Diners Club und MasterCard.
Sie erhalten jeweils die von Ihnen konkret gebuchte und bestätigte Leistung. Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen ist meist gebührenpflichtig und vor Ort zu bezahlen. In bestimmten Destinationen können Zusatzkosten entstehen, z.B. durch City Tax.
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage genauer über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.