Das Hotel im Überblick
Die Unterbringung verfügt über 53 Zimmer und bietet Annehmlichkeiten wie eine Gepäckaufbewahrung, einen Wäscheservice, einen Konferenzraum und einen Theatersaal. Zu den Einrichtungen gehören auch eine Münzwäscherei, ein Faxgerät und einen Getränkeautomat. WLAN ist in den öffentlichen Bereichen verfügbar. Das Hotel bietet eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten sowie rollstuhlgerechte Einrichtungen. Ein Garten steht Ihnen für Entspannung im Freien zur Verfügung. Kostenfreie Parkplätze und eine Tageszeitung sind ebenfalls vorhanden.
Lage
Das Hotel befindet sich in Gorinchem, Niederlande.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Heizung, einen Balkon, ein Doppelbett, einen Schreibtisch und eine Tee-/Kaffeemaschine. Zur Ausstattung gehören auch ein Telefon, ein TV-Gerät und kostenfreies WiFi. Die Badezimmer sind mit einer Dusche, einer Badewanne und einem Haartrockner ausgestattet. Rollstuhlgerechte Zimmer und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel bietet ein Restaurant, ein Café und eine Bar, in denen täglich Frühstück und Mittagessen serviert werden.
Sport und Freizeit
Gäste können auf der Terrasse entspannen und verschiedene Aktivitäten wie Golfen und Bowling nutzen.
Wellness
Keine Informationen verfügbar.
Angebote für Kinder
Keine Informationen verfügbar.
Entertainment
Keine Informationen verfügbar.
Sonstige Services & Einrichtungen
Akzeptierte Kreditkarten: American Express, Visa und MasterCard.
Hinweis
Sie erhalten die von Ihnen gebuchte Leistung. Zusätzliche Einrichtungen des Hotels wie Solarium, Dampfbad, Internet und Parkplatz sind nicht im Preis inbegriffen und müssen vor Ort bezahlt werden. In einigen Städten können zusätzliche Kosten wie die City Tax anfallen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise.
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Für detailliertere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.