Das Moroccan House Hotel Casablanca ist das zweite seiner Art in Marokko nach seinem Schwesterhotel in Marrakesch. Es kennzeichnet den Beginn einer neuen Hotelgeneration mit dem Angebot verschiedener Dienste neben den bisher bekannten, aber der Aufrechterhaltung eines architektonischen Rahmens, der rein marokkanisch ist.
Das Hotel liegt in Casablanca, Marokko, und bietet eine zentrale Lage in der Stadt.
Die 46 Zimmer und die 5 Suiten verteilen sich auf 10 Etagen und sind über einen Aufzug erreichbar. Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, eine individuell steuerbare Heizung und ein Ventilator. Ein Balkon gehört zur Grundausstattung der meisten Zimmer. In den Zimmern stehen ein Doppelbett oder ein Kingsize-Bett bereit. Zur weiteren Ausstattung gehören ein Safe, eine Minibar, ein Schreibtisch, ein TV-Gerät und WLAN gegen Gebühr. Die Badezimmer sind ausgestattet mit einer Dusche, einer Badewanne und einem Bidet. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Das Hotel verfügt über ein Restaurant mit Klimaanlage, einen Speiseraum, einen Frühstückssaal und ein Café. Es werden verschiedene Verpflegungsleistungen angeboten, darunter Übernachtung inklusive Frühstück, Halbpension und Vollpension. Diätgerichte und vegetarische Gerichte werden auf Wunsch zubereitet.
Die Außenpoolanlage eignet sich hervorragend für aktive Erholung. Zusätzlich gibt es ein Fitnessstudio, Billard, Spa, Dampfbad, Hammam, Schönheitssalon und Massage-Anwendungen.
Das Hotel bietet verschiedene Wellnessangebote für Entspannung und Erholung.
Das Hotel bietet mehrsprachiges Personal an der Rezeption, Gepäckaufbewahrung, einen Safe, eine Wechselstube, einen TV-Raum, einen 24h-Sicherheitsdienst, medizinische Betreuung, einen Transferservice, einen Zimmerservice, einen Wäscheservice, eine Münzwäscherei und rollstuhlgerechte Einrichtungen. Parkplätze sind kostenlos verfügbar. Kreditkarten wie Visa und MasterCard werden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Bei Bedarf können detailliertere Informationen zur Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse bereitgestellt werden.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.