Das Hotel befindet sich am Rand der historischen Altstadt von Montreal und neben dem Tagungszentrum Montreal Convention Center. In der Nähe finden Sie elegante Einkaufsmöglichkeiten, Museen, Restaurants, Bars, das berühmte Nachtleben von Montréal, den alten Hafen, Festivals sowie Familien- und Sportattraktionen.
Die 210 Suiten auf 11 Etagen sind mit einem Aufzug erreichbar. Zur Ausstattung gehören eine Klimaanlage, Teppichböden, ein Kingsizebett, ein Sofabett, ein Safe, eine Minibar, eine Kochnische, ein Schreibtisch, ein Telefon, ein TV-Gerät, WiFi, eine Tageszeitung, ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne, Kosmetikartikel sowie rollstuhlgerechte Zimmer.
Das Hotel bietet einen Speiseraum, einen Frühstückssaal, ein Café und eine Bar. Gäste können sich im Nichtraucherrestaurant mit Klimaanlage kulinarisch verwöhnen lassen. Es wird Übernachtung inklusive Frühstück angeboten, mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet für einen guten Start in den Tag.
Zur Unterhaltung stehen eine Poolanlage, Radfahren/Mountainbiking, Reiten, Wassersportaktivitäten, Fitnessstudio, Squash, Aerobic und ein buntes Spiele- und Unterhaltungsprogramm für Kinder zur Verfügung.
Das Hotel verfügt über eine Poolanlage für unbeschwertes Badevergnügen.
Kinder können an einem bunten Spiele- und Unterhaltungsprogramm teilnehmen, während sich die Eltern entspannen.
Das Hotel bietet eine 24-Stunden-Rezeption, Gepäckaufbewahrung, einen Safe, eine Wechselstube, WLAN, einen Tourdesk, behindertengerechte Einrichtungen, einen Supermarkt, einen Zeitungskiosk, ein Spielzimmer, Parkmöglichkeiten, Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Kinderbetreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Fahrradverleih, Business-Center und verschiedene Verpflegungsoptionen.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen möglicherweise gebührenpflichtig ist und vor Ort zu bezahlen ist. Zusatzkosten vor Ort können anfallen, wie z.B. City Tax. Informationen zur Mobilität und spezielle Bedürfnisse sind auf Anfrage erhältlich. Beachten Sie eventuelle Änderungen aufgrund von behördlichen Anordnungen in Bezug auf Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.