Das Hotel im Überblick
Das Doubletree by Hilton Hotel Kamloops in Kamloops bietet 100 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Zu den Serviceleistungen gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, ein Getränkeautomat und WLAN in den öffentlichen Bereichen. Das Hotel bietet auch einen Tourdesk für Ausflugsbuchungen und verfügt über behindertengerechte Einrichtungen sowie rollstuhlgerechte Zimmer. Ein Supermarkt, ein Souvenirshop, ein Zeitungskiosk und verschiedene Geschäfte stehen Ihnen zur Verfügung. Parkmöglichkeiten sind in der Garage oder auf dem Parkplatz (kostenlos) vorhanden. Weitere Annehmlichkeiten umfassen einen Babysitterservice, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwäscherei und ein Business-Center mit Faxgerät.
Lage
Das Hotel liegt in Kamloops, der nächste Flughafen ist Kamloops (YKA).
Zimmerausstattung
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Safe, Schreibtisch, Kühlschrank, Mikrowelle, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV, Radio, Wecker und kostenlosem WiFi ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über eine Dusche, Badewanne, Haartrockner und Kosmetikartikel. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel bietet ein Restaurant, eine Bar und ein Pub. Täglich wird ein nahrhaftes Frühstück serviert, auch Kindermenüs sind erhältlich.
Sport und Freizeit
Genießen Sie beheizte Innen- und Außenpools, einen Whirlpool, Basketball, Reiten, Fitnessstudio, Billard, Bowling, Aerobic, Spa, Sauna und ein Casino.
Wellness
Entspannen Sie im Spa und genießen Sie die Sauna.
Angebote für Kinder
Kindermenüs sind verfügbar.
Entertainment
Das Hotel bietet verschiedene Unterhaltungsmöglichkeiten.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel akzeptiert Visa und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen dazu. Beachten Sie mögliche Einschränkungen aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.