Das Hotel im Überblick
Das Holiday Inn Express Golden-Kicking Horse, an IHG Hotel, in Golden, Kanada, bietet 75 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Zur Ausstattung gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN in den öffentlichen Bereichen, ein Tourdesk für Ausflugsbuchungen, rollstuhlgerechte Einrichtungen, ein Kamin, ein Souvenirshop, ein Zeitungskiosk, ein TV-Raum, kostenlose Parkplätze, Babysitterservice, Wäscheservice und eine Münzwäscherei.
Lage
Das Hotel liegt in einer attraktiven Umgebung mit Sehenswürdigkeiten in der Nähe.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Küche, ein Badezimmer, eine Klimaanlage, einen Balkon, ein Doppelbett, einen Safe, einen Schreibtisch, einen Kühlschrank, eine Mikrowelle, eine Tee-/Kaffeemaschine, ein Bügelset, ein Telefon, ein TV-Gerät, und kostenloses WiFi. Die Badezimmer sind mit einer Dusche, einer Badewanne und einem Haartrockner ausgestattet. Nichtraucherzimmer und rollstuhlgerechte Zimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel verfügt über ein Restaurant und bietet Übernachtung inklusive Frühstück. Ein reichhaltiges Frühstücksbuffet erwartet Sie jeden Morgen.
Sport und Freizeit
Genießen Sie angenehm beheizte Innen- und Außenpools, einen Whirlpool, Tennis, ein Fitnessstudio, Aerobic und ein Spa.
Wellness
Entspannen Sie im Whirlpool und den beheizten Pools des Hotels.
Angebote für Kinder
Es gibt spezielle Angebote für Kinder.
Entertainment
Das Hotel bietet verschiedene Unterhaltungsmöglichkeiten.
Sonstige Services & Einrichtungen
Akzeptierte Kreditkarten: American Express, Visa, Diners Club und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen gebührenpflichtig sein kann. Zusätzliche Kosten vor Ort können entstehen, wie z.B. City Tax. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten vorab Informationen zur Eignung der Unterkunft anfordern. Beachten Sie mögliche behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.