Das Liassidi Palace Hotel verfügt über 31 Zimmer und ein freundliches Personal an der Rezeption, das Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich ist. Zu den Einrichtungen des Hauses gehören eine Garderobe, eine Gepäckaufbewahrung, und ein Safe. WLAN ist verfügbar, und am Tourdesk erhalten Sie Hilfestellung bei der Buchung von Ausflügen. Das Hotel bietet auch eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten, rollstuhlgerechte Einrichtungen, Geschäfte, einen Garten, einen TV-Raum, und Parkmöglichkeiten in einer Garage oder auf dem Parkplatz (gegen Gebühr). Weitere Leistungen umfassen einen Babysitterservice, eine Kinderbetreuung, einen Transferservice, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwäscherei, Pagenservice, einen eigenen Shuttlebus und kostenfreie Tageszeitungen. Ein Faxgerät steht Ihnen für Geschäftstätigkeiten zur Verfügung.
Das Liassidi Palace Hotel befindet sich in Venedig, Italien, in der Nähe von Sehenswürdigkeiten wie dem Markusplatz, dem Dogenpalast und der Rialtobrücke.
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Safe, Minibar, Telefon, TV-Gerät, WiFi, und ein Badezimmer mit Dusche, Badewanne, Bidet, und Haartrockner. Kosmetikartikel sorgen für zusätzlichen Komfort. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Bad, sowie Familien-, Nichtraucher- und Raucherzimmer.
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Als Verpflegungsleistung ist Übernachtung inklusive Frühstück buchbar.
Kinder werden im Miniclub liebevoll betreut.
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Das Liassidi Palace Hotel akzeptiert die Kreditkarten American Express und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Dampfbad, Internet, Parkplatz etc. in der Regel gebührenpflichtig ist. Zusatzkosten vor Ort können z.B. durch City Tax oder Kulturförderabgabe entstehen. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten beachten, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für sie geeignet sind. Informationen zu speziellen Bedürfnissen erhalten Sie auf Anfrage. Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.