Das Hotel im Überblick
Das Hotel Al Canal Regio befindet sich im malerischen Viertel Cannaregio im Nordwesten von Venedig, nur ca. 100 m vom Palazzo Ca D'Oro entfernt. In der Umgebung finden Sie Restaurants, Bars und Geschäfte. Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist nur ca. 200 m entfernt. Zu den Sehenswürdigkeiten in der Nähe gehören die Rialto-Brücke (ca. 400 m) und San Marco (ca. 800 m). Cannaregio ist bequem mit den Wasserbussen zu erreichen, die entlang des Canale Grande und des Cannaregio-Kanals verkehren.
Lage
Das Hotel liegt im Viertel Cannaregio, in der Nähe von Restaurants, Bars, Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sehenswürdigkeiten wie die Rialto-Brücke und San Marco sind gut erreichbar.
Zimmerausstattung
Die 11 Nichtraucherzimmer des Hotels verfügen über Klimaanlage, individuell steuerbare Heizung, Balkon, Doppelbett oder Kingsize-Bett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Telefon, TV, WLAN, und Badezimmer mit Dusche/Badewanne. Rollstuhlgerechte Zimmer und Familienzimmer sind ebenfalls verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel bietet eine Bar und ein Nichtraucherrestaurant mit Klimaanlage. Morgens erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. Diätgerichte und spezielle Verpflegungsangebote sind ebenfalls erhältlich.
Sport und Freizeit
Auf der Terrasse können Sie das schöne Wetter genießen. Zudem bietet das Hotel ein Casino für Spaß und Unterhaltung.
Wellness
N/A
Angebote für Kinder
N/A
Entertainment
N/A
Sonstige Services & Einrichtungen
Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen beim Ein- und Auschecken zur Verfügung. Das Hotel bietet eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe, medizinische Betreuung, einen Transferservice, Zimmerservice und einen eigenen Shuttlebus. WLAN, Tourdesk, Geschäfte, Garten, Faxgerät und behindertengerechte Einrichtungen sind ebenfalls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage detailliertere Informationen dazu.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.