Das Starhotels Ritz in Mailand bietet 197 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Zu den Serviceleistungen gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN-Zugang, ein Tourdesk für Ausflugsbuchungen und verschiedene behindertengerechte Einrichtungen. Das Hotel verfügt zudem über Geschäfte, einen Garten, ein Spielzimmer, eine Garage, einen 24-Stunden-Sicherheitsdienst, einen Babysitterservice, eine Autovermietung, einen Zimmerservice, einen Wäscheservice, eine Münzwäscherei, einen Shuttlebus und ein Business-Center mit Faxgerät.
Das Starhotels Ritz befindet sich in Mailand, Italien. In der Nähe des Hotels finden Sie verschiedene Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, die einen Besuch wert sind.
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Safe, Minibar, Schreibtisch, Minikühlschrank, Telefon, TV-Gerät, WiFi, und ein Badezimmer mit Dusche und Haartrockner. Es sind auch rollstuhlgerechte Zimmer verfügbar, sowie Familien- und Nichtraucherzimmer.
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Es wird Übernachtung inklusive Frühstück angeboten, mit der Möglichkeit von Diätgerichten, vegetarischen Gerichten und Kindermenüs.
Zur sportlichen Betätigung bietet das Hotel eine Außenpoolanlage, eine Sonnenterrasse, ein Fitnessstudio, Gymnastik, Aerobic, ein Spa, eine Sauna, ein Hammam und ein Solarium.
Das Starhotels Ritz verfügt über verschiedene Wellness-Einrichtungen, die Ihren Aufenthalt noch entspannter gestalten.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich gebuchten Leistungen den bestätigten Leistungen entsprechen. Zusätzliche Leistungen wie die Nutzung hoteleigener Einrichtungen können kostenpflichtig sein. In einigen Destinationen können zusätzliche Kosten anfallen, z.B. City Tax. Informationen hierzu erhalten Sie vor Abreise.
Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.