Das Hotel im Überblick
Das Hotel Unahotels Vittoria Firenze befindet sich in Florenz, Italien. Es verfügt über 84 Zimmer und bietet Annehmlichkeiten wie einen Aufzug, eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe, WLAN-Zugang und einen Tourdesk. Das Hotel ist behindertengerecht ausgestattet und verfügt über rollstuhlgerechte Einrichtungen. Ein Garten sowie ein TV-Raum stehen den Gästen zur Verfügung. Parkmöglichkeiten sind in einer Garage oder auf dem Parkplatz vorhanden. Zu den weiteren Services zählen Babysitterservice, Kinderbetreuung, medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Fahrradverleih, Münzwäscherei und Pagenservice. Geschäftsreisenden steht ein Business-Center mit Faxgerät zur Verfügung.
Lage
Das Hotel Unahotels Vittoria Firenze liegt in Florenz.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über Klimaanlage, Heizung, Safe, Minibar, Minikühlschrank, Hosenpresse, Telefon, TV, und kostenloses WLAN. Die Badezimmer sind mit Dusche, Badewanne und Haartrockner ausgestattet. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Bad. Das Hotel bietet Familien-, Nichtraucher- und Raucherzimmer.
Gastronomie
Das Hotel verfügt über ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Verpflegungsoptionen sind Übernachtung inkl. Frühstück, Halbpension und Vollpension. Es werden Diätgerichte, glutenfreie Mahlzeiten, vegetarische Gerichte sowie spezielle Verpflegungsangebote angeboten.
Sport und Freizeit
Das Hotel bietet Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten wie Radfahren/Mountainbiking und Tennis. Für Kinder gibt es ein Spiele- und Unterhaltungsprogramm.
Wellness
N/A
Angebote für Kinder
Kinder können an einem Spiele- und Unterhaltungsprogramm teilnehmen.
Entertainment
N/A
Sonstige Services & Einrichtungen
N/A
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, es sei denn, die Produktbeschreibung enthält abweichende Angaben. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage genauere Informationen zur Verfügung, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.