Das charmante, familienfreundliche Hotel liegt ideal am Lago Maggiore in der Nähe des Stadtzentrums von Baveno. Restaurants, Cafés und der Bahnhof sind zu Fuß zu erreichen und die Borromee-Inseln liegen nicht weit entfernt. Bis nach Stresa sind es rund 2, bis nach Arona etwa 20 km.
Die 3 Suiten, die 2 Einzel- und die 93 Doppelzimmer verteilen sich auf 5 Etagen und sind über einen Aufzug erreichbar. Die Rezeption ist rund um die Uhr besetzt. Die Einrichtung umfasst eine Garderobe, eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe und eine Wechselstube. Im Hotel steht WLAN gegen Gebühr zur Verfügung. Das Haus bietet eine Reihe von behindertengerechten Einrichtungen. Ein schöner Garten und ein Spielplatz gehören zum Gelände der Unterbringung. Zur weiteren Einrichtung des Hotels zählt ein TV-Raum. Bei einer Anreise mit dem Auto können die Gäste dieses in einer Garage (gegen Gebühr) oder auf dem Parkplatz parken. Unter den weiteren Leistungen finden sich ein Babysitterservice, eine Kinderbetreuung, ein kostenpflichtiger Zimmerservice und ein Wäscheservice. Aktive Reisende, die die Umgebung per Rad entdecken möchten, werden den Fahrradverleih (gegen Gebühr) zu schätzen wissen. Bei Geschäftlichem hilft das Business-Center gerne weiter und bietet ein Faxgerät an.
Für angenehmes Raumklima in den Zimmern sorgen eine Klimaanlage und eine Heizung. In den meisten Zimmern zählt ein Balkon zum Standard. Die Zimmer verfügen über ein Doppelbett oder ein Sofabett. Es sind separate Schlafzimmer vorhanden. Kinderbetten für die jüngsten Gäste sind ebenso vorhanden. Außerdem sind ein Safe und eine Minibar verfügbar. Verschiedene Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten werden durch die komfortable Ausstattung mit einem Direktwahltelefon, einem TV-Gerät mit Satelliten-/Kabelempfang und WiFi (ohne Gebühr) gewährleistet. Im Badezimmer, ausgestattet mit einer Dusche und einer Badewanne, gibt es einen Haartrockner. Außerdem sind rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Badezimmer buchbar. Das Haus bietet Familien- und 98 Nichtraucherzimmer.
Die gastronomischen Einrichtungen umfassen ein Nichtraucherrestaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Die Unterkunft bietet als buchbare Verpflegungsleistung Halbpension. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Frühstück zu wählen. Diätgerichte und Kindermenüs werden auf Wunsch zubereitet. Darüber hinaus stellt die Unterbringung spezielle Verpflegungsangebote bereit.
Ein Außenpool und ein Hallenbad laden zum entspannten Badevergnügen ein. Kinder können sich in einem Planschbecken austoben. Auf der Sonnenterrasse mit Liegestühlen und Schirmen lässt sich der Urlaub genießen. Wohlige Entspannung verspricht der Whirlpool im Badebereich. Die Unterbringung bietet diverse Outdoor-Sportangebote, darunter Reiten sowie gegen eine Gebühr Radfahren/Mountainbiking und Tennis. Fitnessstudio, Tischtennis und Gymnastik sind Teil des Sport- und Freizeitangebots des Hotels. Im Haus werden verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Dampfbad, Hammam, Massage-Anwendungen und Solarium offeriert.
Die Unterbringung bietet diverse Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Dampfbad, Hammam, Massage-Anwendungen und Solarium.
Die Unterbringung bietet einen Spielplatz, Kinderbetreuung und Kindergerichte auf Anfrage.
Für Unterhaltung sorgen ein TV-Raum und diverse Outdoor-Sportangebote.
Das Hotel akzeptiert die folgenden Kreditkarten: American Express, Visa, Diners Club, JCB und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für die Nutzung hoteleigener Einrichtungen entstehen können und fast immer vor Ort zu bezahlen sind. In bestimmten Destinationen können vor Ort Zusatzkosten entstehen, z.B. durch City Tax. Informationen dazu erhalten Sie vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne erhalten Sie auf Anfrage genauere Informationen dazu. Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.