Das Hotel im Überblick
Das Reykjavík Downtown Hotel in Reykjavik, Island, bietet eine Vielzahl von Einrichtungen und Serviceleistungen für Ihren Aufenthalt. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne zur Verfügung. Zu den Annehmlichkeiten gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Geldautomat, ein TV-Raum, eine Autovermietung, ein Transferservice, ein Rauchmelder, eine Raucherzone und WLAN in den öffentlichen Bereichen. Am Tourdesk erhalten Sie Unterstützung bei der Buchung von Ausflügen. Ein Supermarkt und andere Geschäfte befinden sich in der Nähe, und ein Garten bietet zusätzlichen Raum für Entspannung. Parkplätze und ein eigener Shuttlebus stehen ebenfalls zur Verfügung.
Lage
Das Hotel befindet sich in zentraler Lage in Reykjavik, in der Nähe von Sehenswürdigkeiten und Einkaufsmöglichkeiten.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Heizung, eine Minibar und eine Kochnische mit Kühlschrank, Minikühlschrank, Mikrowelle und Tee-/Kaffeemaschine. Zur Ausstattung gehören außerdem ein Telefon, ein TV-Gerät und kostenfreies WLAN. Die Badezimmer sind mit einer Dusche und einem Haartrockner ausgestattet. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Genießen Sie verschiedene gastronomische Einrichtungen im Hotel, darunter ein Restaurant, ein Café und eine Bar. Starten Sie Ihren Tag mit einem leckeren Frühstück.
Sport und Freizeit
Entspannen Sie auf der Terrasse und genießen Sie das schöne Wetter.
Wellness
Angebote für Kinder
Entertainment
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel akzeptiert die Kreditkarten Visa und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Dampfbad, Internet und Parkplatz in der Regel gebührenpflichtig ist. Eventuell können vor Ort Zusatzkosten anfallen, z.B. durch City Tax. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über mögliche Zusatzkosten. Wenn Sie eingeschränkt mobil sind, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Eignung der Pauschalreise.
Hinweis
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.