Das Hotel im Überblick
Das Club Quarters Hotel, St. Paul's, bietet 265 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Zur Einrichtung gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe und ein Getränkeautomat. WLAN ist verfügbar, ebenso wie eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten. Das Hotel bietet auch rollstuhlgerechte Einrichtungen und einen TV-Raum. Parkplätze stehen zur Verfügung. Weitere Leistungen umfassen einen 24h-Sicherheitsdienst, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwäscherei, Pagenservice, Fahrradverleih und ein Business-Center mit Faxgerät.
Lage
Das Club Quarters Hotel, St. Paul's, befindet sich in London, Großbritannien. Es liegt in der Nähe von Sehenswürdigkeiten wie der St. Paul's Cathedral und der Millenium Bridge.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, eine Kochnische mit Tee-/Kaffeemaschine, TV, und kostenfreies WLAN. Die Badezimmer sind mit Duschen und Haartrocknern ausgestattet. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreien Badezimmern sowie Familien-, Nichtraucher- und Raucherzimmer.
Gastronomie
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum und eine Bar. Ein nahrhaftes Frühstück wird täglich serviert.
Sport und Freizeit
Gäste können im Fitnessstudio trainieren, um sich nach einem erlebnisreichen Tag zu entspannen.
Wellness
Angebote für Kinder
Entertainment
Sonstige Services & Einrichtungen
Kreditkarten
Hinweis
Sie erhalten die von Ihnen gebuchte und bestätigte Leistung. Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen kann gebührenpflichtig sein. In bestimmten Destinationen können Zusatzkosten entstehen, z.B. durch City Tax. Bitte informieren Sie sich vor Abreise.
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage detaillierte Informationen dazu.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.