Das Hotel im Überblick
Das Hotel Mercure Toulouse Wilson befindet sich im Zentrum von Toulouse, direkt im Viertel der Theater und Restaurants. Sie können Toulouse leicht erkunden, da sich in der Nähe einige Metro-Stationen befinden. Die meisten Hauptattraktionen der Stadt wie der Place Wilson, der Place du Capitole und St. Sernin sind zu Fuß vom Hotel aus erreichbar.
Zimmerausstattung
Die Unterbringung mit einem Aufzug und einer Rezeption verfügt über 95 Zimmer. Zu den Einrichtungen des Hauses gehören eine Gepäckaufbewahrung und ein Safe. Im Hotel steht WLAN zur Verfügung. Hilfestellung bei der Buchung von Ausflügen wird am Tourdesk geboten. Die Unterbringung verfügt über eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten. Das Haus verfügt über rollstuhlgerechte Einrichtungen. Behagliche Atmosphäre schafft ein Kamin. Geschäfte sind ebenfalls vorhanden. Zu den weiteren Einrichtungen des Hotels zählen ein TV-Raum und eine Bibliothek. Bei einer Anreise mit dem Auto können die Gäste dieses in einer Garage oder auf dem Parkplatz parken. Unter den weiteren Leistungen finden sich ein 24h-Sicherheitsdienst, ein Babysitterservice, medizinische Betreuung, ein Zimmerservice und ein Wäscheservice. Kostenfrei steht Gästen die Tageszeitung zur Verfügung. Bei Geschäftlichem hilft das Business-Center gerne weiter und bietet ein Faxgerät an.
Gastronomie
Es stehen verschiedene gastronomische Einrichtungen zur Auswahl, wie ein Café und eine Bar. Ein leckeres Frühstück schenkt Energie für den Tag.
Sport und Freizeit
Eine Sonnenterrasse lädt zum Verweilen ein.
Wellness
Angebote für Kinder
Entertainment
Sonstige Services & Einrichtungen
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält. Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.