Das Hotel verfügt über 31 Nichtraucherzimmer mit einem Aufzug. Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen beim Ein- und Auschecken zur Seite. Zur Ausstattung gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN in den öffentlichen Bereichen, ein Tourdesk für Ausflugsbuchungen und behindertengerechte Annehmlichkeiten. Das Hotel bietet zudem rollstuhlgerechte Einrichtungen, Geschäfte, einen TV-Raum, Parkmöglichkeiten in einer Garage und verschiedene Dienstleistungen wie einen 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Zimmerservice und Wäscheservice. Ein Faxgerät steht ebenfalls zur Verfügung.
Das Hôtel Whistler befindet sich in Paris, Frankreich.
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Safe, Schreibtisch, Telefon, Flachbildschirmfernseher und WiFi ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über einen Haartrockner und Kosmetikartikel. Rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Bad sowie Familienzimmer sind ebenfalls verfügbar.
Das Hotel bietet ein Restaurant, ein Café und eine Bar. Ein kontinentales Frühstück sorgt für einen guten Start in den Tag. Alkoholfreie und alkoholische Getränke sind gegen Gebühr erhältlich.
Zu den Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten gehören Liegestühle zum Sonnenbaden, Reiten, Wellenreiten, ein Spa, ein Dampfbad, ein Hammam und Massage-Anwendungen.
Das Hotel bietet Wellness-Einrichtungen wie Spa, Dampfbad, Hammam und Massage-Anwendungen.
Für Eltern mit Kindern stehen 2 Familienzimmer zur Verfügung.
Keine spezifischen Informationen verfügbar.
Das Hotel akzeptiert die Kreditkarten American Express, Visa, Diners Club und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Dampfbad, Internet und Parkplatz in der Regel gebührenpflichtig ist und vor Ort zu bezahlen ist. Zusatzkosten vor Ort können durch City Tax oder Kulturförderabgabe entstehen. Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten beachten, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für sie geeignet sind, es sei denn, es wird in der Produktbeschreibung anders angegeben.
Bitte beachten Sie, dass behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen zu Einschränkungen oder Änderungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.