Das Juliana Hôtel Cannes ist ein City- und Konferenzhotel, das sich direkt am Meer in Cannes befindet. Es verfügt über 168 Zimmer auf 6 Etagen und bietet eine Vielzahl von Annehmlichkeiten wie einen Pool, ein Spa und verschiedene Sportmöglichkeiten. Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Das Hotel liegt nahe dem Stadtzentrum von Cannes. Der Strand, öffentliche Verkehrsmittel, Bars, Einkaufsmöglichkeiten und Diskotheken sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die Zimmer verfügen über Klimaanlage, Heizung, Balkon, Safe, Minibar, Telefon, TV, WLAN und ein Badezimmer mit Dusche/Badewanne und Haartrockner. Es sind auch rollstuhlgerechte Zimmer verfügbar.
Das Hotel bietet ein Nichtraucherrestaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Halbpension mit Frühstück, Mittag- und Abendessen à la carte ist möglich.
Gäste können Innen- und Außenpools, Tennis, Minigolf, Golf, Angeln, Reiten, Fitnessstudio, Bowling, Spa, Sauna, Solarium und verschiedene Wassersportarten nutzen. Es gibt auch eine Disco und einen Nachtclub.
Der Wellnessbereich des Hotels umfasst ein Spa, eine Sauna und ein Solarium. Gegen Gebühr sind auch Massage-Anwendungen möglich.
Das Hotel bietet keine spezifischen Angebote für Kinder.
Zur Unterhaltung gibt es einen TV-Raum, ein Spielzimmer sowie eine Disco und einen Nachtclub.
Das Hotel bietet eine Vielzahl von Services wie einen 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Autovermietung, medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Friseur, Fahrradverleih und einen eigenen Shuttlebus. Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und MasterCard werden akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Zusatzkosten für hoteleigene Einrichtungen entstehen können und vor Ort zu bezahlen sind. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über mögliche Zusatzkosten in der Stadt.
Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne erhalten Sie auf Anfrage genauere Informationen dazu.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.