Reiseschutz mit HanseMerkur - der Schutzengel für Ihren Urlaub

    Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.

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    Leistungsübersicht 5-Sterne Premium-Schutz

    Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.

    Reise-Rücktrittsversicherung

    Versicherte Leistungen:

    Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts

    • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
    • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

    Bei verspätetem Reiseantritt

    • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

    Bei Umbuchung der Reise

    • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

    Versicherte Gründe:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Tod, schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    • Impfunverträglichkeit
    • Organspende /-empfang
    • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
    • Unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit,
    • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
    • Schüler-/Studentenschutz: (Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung)
    • Verkehrsmittelverspätung
    • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

    Selbstbehalt:

    Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

    Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)

    Versicherte Leistungen:

    Bei Reiseabbruch

    • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
    • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

    Bei Unterbrechung der Reise

    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
    • Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können

    Bei verspäteter Rückreise

    • Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
    • Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten

    Versicherte Gründe:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Tod , schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    • Impfunverträglichkeit
    • Organspende /-empfang
    • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
    • unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Verkehrsmittelverspätung
    • Erkrankung, Tod eines (r) zur mitreisenden Hundes /Katze

    Selbstbehalt:

    Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

    Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)

    Versicherte Leistungen:

    Hilfestellung und Kostenübernahme für

    • ambulante Behandlung beim Arzt
    • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
    • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und Hilfsmittel
    • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
    • Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten
    • Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, wenn die Schwangerschaft während Reise eintritt,
    • notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland den Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
    • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
    • Überführung und Bestattung im Ausland
    • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr

    Zusätzliche Leistungen:

    Organisation/Kostenübernahme für

    • Information über Ärzte vor Ort
    • Informationsübermittlung zwischen Ärzten
    • Arzneimittelversand
    • Gepäckrückholung
    • einen Krankenbesuch wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherten, wenn der Ausaufenthalt länger als fünf Tage dauert
    • zusätzliche Hotelkosten bis 2.500,- EUR wenn der gebuchte Aufenthalt wegen eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muss
    • die Betreuung der versicherten minderjährigen Kinder, wenn die begleitenden Erwachseneneine z.B. schwer erkranken Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus (bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis 14 Tage in Höhe von 50,- EUR pro Tag; bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 25,- EUR)
    • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

    Kein Selbstbehalt.

    Notfall-Versicherung

    Versicherte Leistungen:

    Bei Krankheit/Unfall Tod innerhalb Deutschlands

    • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,- EUR
    • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
    • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen oder Bestattung im Aufenthaltsort

    Bei Strafverfolgung

    Hilfe und Darlehnsgewährung

    • bei der Haft und Haftandrohung bis 3.000,- EUR
    • für Strafkaution bis 15.000,- EUR

    Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

    • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
    • Hilfe bei Sperrung von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
    • Darlehen bei Verlust von Reisezahlungsmitteln 

    bis 500,- EUR

    Schutzengel für Ihr Zuhause

    Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort (ab 2.500,- EUR):

    • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
    • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen 

    bis 500,- EUR

    Schutzengel für Ihr Fahrzeug

    Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500,- EUR) am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. Flughafen):

    • Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500,- EUR

    Fahrradschutz

    • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
    • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR

    Reiseunfall-Versicherung

    Versicherungssumme:

    • im Todesfall* 20.000,- EUR
    • Invaliditätsfall 40.000,- EUR
    • Bergungskosten 5.000,- EUR
    • Kosmetische Operationen 5.000,- EUR

    Für Auto-, Bahn- und Busreisen Versicherungssumme:

    • im Todesfall* 15.000,- EUR

    *Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 10.000,- EUR

    Reisegepäck-Versicherung

    Versicherungssumme:

    • für Einzelpersonen 2.000,- EUR
    • für Familien 4.000,- EUR

    Versicherte Leistungen:

    • Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden.
    • Ersetzt die Kosten bis 500,- EUR der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

    Versicherte Gründe:

    • Strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl
    • Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenen Reisegepäck
    • Schäden bei Verkehrsunfällen
    • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse

    Kein Selbstbehalt.

    Leistungsübersicht Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

    Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.

    Reise-Rücktrittsversicherung

    Versicherte Leistungen:

    Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts

    • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
    • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

    Bei verspätetem Reiseantritt

    • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

    Bei Umbuchung der Reise

    • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

    Versicherte Gründe:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Tod, schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    • Impfunverträglichkeit
    • Organspende /-empfang
    • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
    • Unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit,
    • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
    • Schüler-/Studentenschutz: (Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung)
    • Verkehrsmittelverspätung
    • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

    Selbstbehalt:

    Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

    Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)

    Versicherte Leistungen:

    Bei Reiseabbruch

    • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
    • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

    Bei Unterbrechung der Reise

    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
    • Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können

    Bei verspäteter Rückreise

    • Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
    • Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten

    Versicherte Gründe:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Tod , schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    • Impfunverträglichkeit
    • Organspende /-empfang
    • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
    • unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Verkehrsmittelverspätung
    • Erkrankung, Tod eines (r) zur mitreisenden Hundes /Katze

    Selbstbehalt:

    Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.