Einreisebestimmungen Slowenien

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.

Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:


Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen

Einreise nach Slowenien auf einen Blick

Als EU-Mitglied hat Slowenien die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger seit langer Zeit gelockert. Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts gewährt Ihnen das Land einen Besuch von bis zu drei Monaten. Anschließend ist eine Registrierung notwendig. Bevor Sie Ihren Urlaub antreten, informieren Sie sich über die derzeitigen Zollregelungen und frischen Ihre Standardimpfungen auf. So vorbereitet sind unvergessliche Erlebnisse in dem slawischen Land garantiert.

Was muss ich für die Einreise nach Slowenien wissen?

Da Slowenien Teil der Europäischen Union ist, reisen Sie bequem mit dem Reisepass oder dem Personalausweis ein. Ebenso akzeptieren die Grenz- und Zollbeamten vorläufige Dokumente, die über ein aktuelles biometrisches Passfoto verfügen. Beim Grenzübertritt von einem Schengenstaat zum anderen erwartet Sie keine Kontrolle. Dennoch ist es ratsam, stets Ihre Papiere mitzuhaben. Sollten Sie überprüft werden und keinen Lichtbildausweis vorlegen können, drohen Bußgelder für illegalen Grenzübertritt in Höhe von zwischen 500 und 1.200 Euro. Das Gültigkeitsdatum von Pass und Ausweis darf jedoch bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Das genügt, um seine Identität vor Polizeibeamten nachzuweisen. Eine Ausnahme ist der vorläufige Personalausweis. In diesem Fall ist Gültigkeit Pflicht. Mangelnde Ausweisfähigkeit hat Geldstrafen zur Folge. Entsprechend ist es sinnvoll, die Papiere auch im Alltag immer bei sich zu haben. Deutschen Staatsbürgern ist es erlaubt, sich für bis zu drei Monate ohne Visum und Anmeldung im Land aufzuhalten. Die Einreisebestimmungen für Slowenien besagen, dass anschließend eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden muss. Diese erhalten Sie bei den zuständigen Meldebehörden in der jeweiligen Stadt, in der Sie dann wohnhaft sind. 72 Stunden nach der Einreise registrieren Sie sich bei der Polizei. In der Realität wird diese Regel nur selten umgesetzt, dennoch besteht die Möglichkeit, dass es in Einzelfällen zu Maßnahmen gegen die jeweilige Person kommt. Hotels, Pensionen und Campingplätze übernehmen die Anmeldung für die Besucher.

Hinweise für Einreisende ohne EU-Pass

Wer keinen EU-Pass besitzt und in Deutschland wohnhaft ist, benötigt neben dem rechtlich anerkannten Reisepass eine Meldebescheinigung. Grundsätzlich gilt, dass alle Personen mit einem gültigen Schengenvisum innerhalb der Gültigkeitsdauer, Slowenien ohne weitere Aufenthaltserlaubnis bereisen dürfen. Wie auch bei deutschen Staatsbürgern ist eine polizeiliche Meldung laut Gesetz Pflicht. Diese erfolgt innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Ankunft. Die Durchsetzung dieser Regelung ist bei Reisenden aus Nicht-EU-Ländern deutlich strenger. Überprüfungen finden beispielsweise bei der Ausreise nach Kroatien statt.

Wichtige Fakten für die Weiterreise nach Kroatien: Für Kroatien greift das Schengenabkommen nicht – der Nachbarstaat Sloweniens ist zwar mittlerweile Teil der Europäischen Union, Grenzkontrollen erfolgen aber weiterhin. Wenn Sie einen umfangreicheren Balkantrip planen und weiter nach Süden reisen möchten, benötigen Sie die entsprechenden gültigen Papiere. Gleiches gilt für die Einreise von Kroatien nach Slowenien. Reisepass und Personalausweis mit biometrischen Daten genügen. Führerscheine und Geburtsurkunden akzeptieren die Grenzbeamten nicht.

Welche Zollvorschriften gelten für Slowenien?

Für EU-Bürger gelten bei Reisen im Schengenraum relativ hoch angelegte Freimengen. Jeder, der das 17. Lebensjahr erreicht hat, kann bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1kg Rauchtabak ohne Zollabgaben ein- und ausführen. Darüber hinaus sind 10l hochprozentiger Alkohol (z. B. Weinbrand, Rum und Whiskey), dieselbe Menge an Alcopops, 20l Zwischenerzeugnisse wie Portwein, 60l Schaumwein und 110l Bier erlaubt.

Bei Kaffee und kaffeehaltigen Waren liegt die Richtmenge innerhalb der EU bei 10kg. Voraussetzung ist stets, dass die Produkte für den persönlichen Bedarf und nicht für kommerzielle Zwecke ins Land gebracht werden. Unter Umständen ist es ratsam, eine Begründung für große Mengen parat zu haben: Die Vorbereitung einer Hochzeit oder ein längerer Aufenthalt etwa, bei dem man nicht auf deutsches Bier oder eine bestimmte Sorte Kaffee verzichten möchte, wäre denkbar. Wichtig ist hierbei, dass die offiziellen Steuerbanderolen angebracht sind.

Wenn Sie mit dem Auto nach Slowenien fahren, sind Kraftstoffe für den eigenen Bedarf im Tank sowie in Kanistern gestattet. Vertretbar sind in der Regel 10 l als Reserve. Keine Beschränkungen gibt es bei Parfüm und Eau de Toilette. Bei diesen Waren müssen Sie jedoch nachweisen, dass sie nicht zum Verkauf eingeführt werden. In angemessenen Mengen sind weiterhin Arzneimittel zugelassen. Bei psychoaktiven Substanzen und starken Betäubungsmitteln ist es sinnvoll, ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorzulegen. Wenn Sie mit dem Flieger aus einem Nicht-EU-Land einreisen, findet eine Kontrolle am Airport statt. Es gelten andere Zollfreimengen. Erlaubt sind 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak. Alkohol ist auf 1l hochprozentige Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2l niedrigprozentige Getränke beschränkt. Zusätzlich können Sie 4l nicht schäumende Weine und 16l Bier dabei haben. Bei Kraftstoff liegt die Grenze bei einer Tankfüllung plus Reservebehälter mit 10l Benzin oder Diesel. Andere Waren haben bei Flug- und Seereisen eine Höchstgrenze bis zu einem Wert von 430 Euro.

Bargeld müssen Sie ab einer Höhe von 10.000 Euro beim Zoll deklarieren – selbst bei geringfügig niedrigeren Summen ist ein Herkunftsnachweis und Verwendungszweck auf Nachfrage anzugeben. Wer Kunst- und Kulturgegenstände im Urlaub in Slowenien erwirbt, benötigt eventuell eine Ausfuhrgenehmigung. Dies betrifft insbesondere archäologische Artefakte sowie alle Objekte, die mehr als 100 Jahre alt sind wie Gemälde slowenischer Maler, Münzen und bestimmtes Kunsthandwerk. Hier wenden Sie sich am besten vor der Abreise an eine Vertretung de Kulturministeriums oder fragen direkt beim Verkäufer zu diesem Thema nach. Liegt keine Erlaubnis vor, droht eine Anklage in Slowenien.

Einreise mit Haustieren nach Slowenien

Wer mit Hunden, Katzen oder Frettchen nach Slowenien fährt, braucht die entsprechenden Papiere. In den Ländern der EU gilt mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta undFinnland, dass der EU-Heimtierausweis mitzuführen ist. Dieser dient als Nachweis, dass der Vierbeiner gegen Tollwut geimpft und die Immunisierung noch wirksam ist. Das Dokument erhalten Sie bei Ihrem Veterinär. Die Beamten akzeptieren bisweilen auch offizielle tierärztliche Zeugnisse, die die Impfung nachweisen. Darüber hinaus ist ein Mikrochip am Hals des Tieres Pflicht, auf dem alle wichtigen Daten festgehalten sind. Wenn Ihr Liebling jünger als vier Monate ist, wird die Impfpflicht ausgesetzt. Die Einfuhr ist generell auf fünf Tiere beschränkt. Diese können auf unbegrenzte Zeit im Land verweilen, müssen aber ab einem bestimmten Zeitpunkt auch in Slowenien tierärztlich untersucht werden.

Reisen Sie aus einem nicht tollwutfreien Drittland ein und haben weder für den Vierbeiner noch für Vögel ein EU-Dokument, ist zusätzlich ein Gesundheitszeugnis notwendig. Dieses ist Ergebnis einer Veterinäruntersuchung, die zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn der EU-Heimtierausweis zeigt, dass das Tier bei der Ausreise in das Drittland bereits Antikörper gegen Tollwut ausgebildethat. Gut zu wissen für Ihren Aufenthalt mit Hunden in Slowenien: Es gilt eine Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen und eine Maulkorbpflicht in Verkehrsmitteln.

Anreise mit dem PKW nach Slowenien - was ist zu beachten?

Die Einreisebestimmungen von Slowenien gestatten Ihnen, mit einem deutschen Führerschein ins Land zu fahren. Für Ihr Kfz benötigen Sie zudem eine offizielle Zulassungsbescheinigung. Als Haftpflichtnachweis genügt das deutsche Autokennzeichnen. Dennoch ist es für den Notfall oder die eventuelle Weiterreise nach Kroatien sinnvoll, die grüne Versicherungskarte bei sich zu haben. Im Schadensfall lassen sich die Formalitäten damit leichter und schneller abwickeln.

Strafrechtliche Vorschriften, die Sie kennen sollten Anders als in Deutschland gilt in Slowenien ein vergleichsweise strenges Gesetz in Bezug auf Rauchwaren. So ist der Konsum von Tabakprodukten in Fahrzeugen untersagt, in denen sich gleichzeitig Personen unter 18 Jahren befinden. Seit 2007 darf darüber hinaus nicht in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen und Flughäfen, in Restaurants und am Arbeitsplatz geraucht werden. In vielen Objekten gibt es dafür spezielle Raucherbereiche. Unter freiem Himmel ist der Konsum von Zigaretten natürlich weiterhin erlaubt. Cannabisbesitz unterliegt in Slowenien offiziell nicht mehr dem Strafgesetz. Wer mit einem Joint erwischt wird, den erwartet lediglich ein Bußgeld und die Abgabe des Rauschmittels. Ausgenommen davon ist Cannabis als Arzneimittel. Bei starken Drogen drohen hingegen strenge Strafen. Dies betrifft auch den Verkauf und die illegale Einfuhr von Rauschmitteln.

Medizinischen Hinweise für Slowenien

Generell empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut in Berlin, alle Standardimpfungen für Reisen nach Slowenien aufzufrischen. Hierzu gehören insbesondere die Masern, welche in den letzten Jahren europaweit immer wieder ausbrechen. Bei besonderer Exposition, z.B. Wanderungen in den slowenischen Wäldern, ist außerdem ein Schutz gegen die von Zecken übertragene FSME sinnvoll. Bei längeren Aufenthalten ist es ratsam, sich gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut zu impfen. Eine geringe, jedoch steigende Gefahr besteht bei der Ansteckung mit West-Nil-Fieber, das zunehmend in Europa auftritt. Eingeführt wird es von Zugvögeln, übertragen von tagaktiven Mücken. In der Regel kommt es zu einem grippeartigen Infekt, der sich zu einer Gehirnentzündung ausweiten kann. Körperbedeckende Kleidung und Repellents wirken am besten als Vorsorge gegen diese Erkrankung.

Medizinische Versorgung in Slowenien

Die medizinische Versorgung ist vor allem in den größeren Städten wie Ljubljana und Maribor auf hohem Niveau. Lediglich in abgeschiedenen Dörfern und in den Bergen sind Engpässe möglich. Im Notfall ist daher der Transfer zu den Kliniken in den urbanen Zentren anzuraten. In diesen ist die technische Ausstattung hervorragend. Die Ärzte sind gut
ausgebildet und sprechen oft Englisch oder sogar Deutsch. Einen Mangel an Medikamenten gibt es kaum. Alle Grundbehandlungen rechnen die Kliniken und Praxen über die europäische Krankenversicherungskarte EHIC ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten nicht auslegen. Anders verhält es sich, wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse sind. Ebenso kommt es vor, dass privat geführte Krankenhäuser EHIC nicht akzeptieren. Sie bezahlen die Dienstleistung dann selbst. Mit einer Zusatzversicherung für Auslandsreisen lassen sich der Rücktransport im Krankheitsfall und die Behandlung bei Privatärzten übernehmen. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei Ihrem Versicherer nach oder informieren Sie sich online über die besten Angebote.

Die Einreisebestimmungen von Slowenien sind für EU-Bürger vergleichsweise locker. So brauchen Sie bei der Einreise aus einem anderen Schengenstaat nicht mit einer Grenzkontrolle zu rechnen. Einen Reisepass oder Personalausweis sollten Sie trotzdem stets dabeihaben. Die Beamten akzeptieren auch Dokumente, die bis zu einem Jahr abgelaufen oder nur vorläufig
ausgestellt sind. Aufhalten können Sie sich in Slowenien bis zu drei Monate, ohne eine weitere Aufenthaltserlaubnis einholen zu müssen.

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