Einreisebestimmungen Slowakei

Einreise in die Slowakei auf einen Blick

Reisen innerhalb der Schengen-Staaten sind zum Kinderspiel geworden, wozu auch Grenzüberschreitungen von Deutschland in die Slowakei zählen. Dennoch gibt es bei den Einreisebestimmungen für die Slowakei das ein oder andere zu bedenken. Welche Ausweisdokumente benötige ich als Reisender in der Slowakischen Republik? Bestehen Sonderregelungen für Kinder? Darf ich meinen Hund mit in die Slowakei nehmen oder muss ich besondere gesundheitliche Vorkehrungen für mich und mein Tier treffen? Auf diese und weitere Fragen bekommen Sie im Folgenden die passenden Antworten.

Welche Dokumente benötigen Erwachsene und Kinder bei der Einreise in die Slowakei?

Die Slowakei liegt als EU-Mitgliedstaat in Mitteleuropa und zählt seit Dezember 2007 zum Schengen-Raum. Aufgrund der damit entfallenen Grenzkontrollen ist die Einreise problemlos möglich, dennoch kann es zu stichprobenartigen Überprüfungen kommen. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Reise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei Ablauf des Dokumentes kann kurzfristig vor Reiseantritt ein neues im Bürgeramt Ihrer Stadt per Expressverfahren beantragt werden. Dieses Verfahren dauert in der Regel höchstens drei Werktage. In besonders eiligen Fällen wird dem Antragsteller ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis angefertigt, den dieser noch vor Ort ausgehändigt bekommt. Auch hierfür ist ein biometrisches Passbild erforderlich, allerdings ist das vorläufige Dokument nicht im
Besitz eines elektronischen Speichermediums. Die Gültigkeit der vorläufigen Pässe und Ausweise entspricht der Dauer bis zur Fertigstellung des regulären Dokumentes, höchstens jedoch ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Einreise in die Slowakei ist für EU- Bürger grundsätzlich visumsfrei. Alle anderen müssen im Besitz eines Schengen-Visums und gültiger Ausweisdokumente sein. Mit dem Visum dürfen sich Nicht-EU-Bürger bis zu 90 Tagen im Halbjahr im Schengen-Raum aufhalten.
Kinder benötigen ihr eigenes Ausweisdokument. Seit 2012 erhalten diese im Alter zwischen 0 und 12 Jahren einen Kinderreisepass und ab 13 Jahren einen Reisepass oder Personalausweis ausgestellt. Bei der Einreise in die Slowakei mit Kindern, können Grenzbeamte einen Sorgeberechtigungsnachweis verlangen. Damit soll verhindert werden, dass ein Sorgeberechtigter dem anderen das Kind entzieht bzw. ein nicht erlaubtes Fernbleiben des Kindes von den Sorgeberechtigten stattfindet. Insbesondere Minderjährige, die über einen anderen Nachnamen als dem des begleitenden Sorgeberechtigten verfügen oder ohne diese reisen, sind hiervon betroffen. Um Probleme bei der Einreise mit Kindern zu vermeiden, ist die Mitnahme von entsprechenden Bescheinigungen unbedingt ratsam.

Wie lange darf ich mich in der Slowakischen Republik aufhalten?

Allgemein gilt, dass reisende EU-Staatsangehörige, die sich zehn Tage oder länger im Land aufhalten, sich binnen drei Tagen bei der örtlichen Ausländerpolizei melden müssen, da in diesem Fall eine Meldepflicht besteht. Nächtigen Sie in einem Hotel, übernimmt dieses die Anmeldung für Sie automatisch. Bewohner eines Schengen-Staates dürfen sich bis zu 90 Tagen in der Slowakei aufhalten. Wer über diesen Zeitraum hinaus einen Aufenthalt im Land plant, benötigt dafür einen Nachweis über eine Erwerbstätigkeit, ein Studium oder ausreichend finanzielle Mittel. Mit den entsprechenden Unterlagen sowie Ausweisdokumenten muss sich die Person bei der slowakischen Polizeibehörde registrieren lassen.

Einreisebestimmungen für Haustiere in die Slowakei

Für die Einreise in die Slowakische Republik wird seit Anfang 2012 für jeden mitreisenden Hund, jede Katze und jedes Frettchen eine ID-Kennzeichnung in Form eines Mikrochips gefordert. Dies gilt generell für Reisen innerhalb der EU. Davon ausgenommen sind Irland, Großbritannien, Finnland und Malta, die über abweichende Regelungen verfügen. Mit der ID- wird die Identität des Tieres sichergestellt. Für die unkomplizierte Lesbarkeit ist es wichtig, dass es sich bei dem Chip um einen ISO-Chip handelt. Tiere, die vor dem 3.Juli 2011 eine gut lesbare Tätowierung erhalten haben, benötigen keine zusätzliche Mikrochip-Kennzeichnung. Unverzichtbar für die Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen ist der EU-Heimtierpass, in dem alle durchgeführten Gesundheitsmaßnahmen vermerkt sind. Erhältlich ist der EU-Heimtierpass im Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder bei Tierärzten, die über eine entsprechende Erlaubnis zur Ausstellung des Passes verfügen.
Laut Einreisebestimmungen für die Slowakei ist die vorgeschriebene Impfung gegen Tollwut bei Hunden, Katzen und Frettchen zwingend erforderlich und im EU-Heimtierpass zu vermerken. Für die Grundimpfung gegen Tollwut müssen die Tiere mindestens drei Monate alt und mit einem Chip gekennzeichnet sein. Um in die Slowakische Republik einreisen zu dürfen, müssen weitere 21 Tage nach der Impfung vergehen, sodass eine Sicherstellung des Impfschutzes gewährleistet ist. Außerdem ist bei älteren Tieren zu überprüfen, ob eine Auffrischung gegen Tollwut notwendig ist, die dann ebenfalls im EU-
Heimtierpass zu notieren ist. Bei der Tollwutimpfung muss der Wirkungsgrad des Impfstoffes mindestens dem Wirkungsgrad einer internationalen Antigeneinheit entsprechen. Diese richtet sich nach der WHO-Norm und zählt generell zu den Standardimpfungen bei deutschen Tierärzten. Darüber hinaus sind eine Behandlung gegen äußere Parasiten, insbesondere Zecken, und eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgeschrieben. Auch diese durchgeführten Behandlungen müssen im EU-Heimtierpass verzeichnet sein. Damit sollen Krankheiten bei der Ein- und Ausreise verhindert werden. Dies gilt besonders für die durch Zecken übertragbare Borreliose.

Wann besteht ein Einreiseverbot in die Slowakei?

Grundsätzlich besteht für Normalbürger kein Einreiseverbot in die Slowakische Republik. Erhält jedoch eine Person ein Einreiseverbot in ein Land des Schengen-Raums, gilt dieses Verbot umgehend für alle Schengen-Staaten. Das Schengener Informationssystem SIS ist für diese Regelung verantwortlich. Aus der Slowakei ausgewiesene Personen erhalten automatisch eine Einreisesperre. Dies ist einem Aufenthaltsverbot gleichzusetzen, dass bei Verstoß mit einer Freiheitsstrafe oder hohen Geldbußen geahndet wird. Wer international per Datenbank gesucht wird, wird aus Gründen der Sicherheit selbstverständlich nicht ins Land gelassen.

Zollbestimmungen Slowakei

Die Europäische Union reguliert die Einfuhr- und Zollbestimmungen der Mitgliedsstaaten, an denen sich diese im Allgemeinen orientieren. In den Einreisebestimmungen für die Slowakei ist geregelt, dass Reisende für den Eigenbedarf Lebensmittel unbegrenzt zollfrei einführen dürfen. Für eingeführte Waren von Nicht-EU-Ländern sowie Waren aus Duty-free- Shops gelten gesonderte Regeln. Damit zwischen Eigenbedarf und kommerziellem Bedarf besser unterschieden werden kann, gelten folgende Richtwerte für Tabakprodukte, Alkohol und Kaffee: Aus EU-Staaten dürfen bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1kg Tabak eingeführt werden. Bei alkoholischen Getränken handelt es sich um 10l Spirituosen über 22%, 20l alkoholische Getränke mit maximal 22%, 90l Wein, 110l Bier und 10kg Kaffee. Die Einfuhr von Wein besagt, dass es sich bei den 90l um höchstens 60l Schaumwein handeln darf. Personen ab 17 Jahren sind berechtigt alkoholische Getränke und Tabakwaren in die Slowakei einzuführen.
Die Einfuhr von tierischen Produkten wie Milchprodukte und Fleischwaren ist aus EU-Ländern sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Andorra und Norwegen problemlos möglich. Anders sieht es dagegen bei der Einfuhr dieser Produkte aus nicht EU-Ländern aus. Diese benötigen zwingend eine offizielle Gesundheitsbescheinigung, die ein Veterinärdienst auszustellen hat. Ansonsten ist es verboten, tierische Produkte aus einem Land außerhalb der EU in die Slowakei einzuführen. Eine Sonderregelung besitzen die Länder Grönland, Island und die Färöer-Inseln. Personen, die aus diesen Ländern einreisen, dürfen tierische Produkte in Höhe von 10kg pro Kopf einführen. Auf den umsatzsteuerlichen
Grenzausgleich beim nicht kommerziellen Warenverkehr wird in der Slowakei verzichtet. Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln chronisch kranker Menschen ist eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Um Probleme bei Zollkontrollen zu vermeiden, muss diese in englischer oder slowakischer Sprache mitgeführt werden. Die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten innerhalb des EU-Wirtschaftsraums ist für die Nutzungsdauer von einem Jahr erlaubt bzw. drei Monate, sofern diese von einem Land außerhalb des EU-Wirtschaftsraums eingeführt werden. Die Mitnahme dient ausschließlich dem Eigenbedarf. Betäubungsmittel dürfen innerhalb des Schengen-Raums lediglich für eine 30-tägige Einnahme mitgenommen werden. Hierfür ist eine spezielle, vom Arzt ausgestellte Bescheinigung von der Obersten Landesgesundheitsbehörde oder eine von der Landesgesundheitsbehörde ernannte Stelle vor Reisebeginn zu beglaubigen. Auch diese Bescheinigung muss in englischer oder slowakischer Sprache vorliegen und bezieht sich jeweils auf ein Medikament. Nicht eingeführt werden dürfen Arzneimittel-Plagiate sowie Arzneimittel, die laut slowakischer und internationaler Dopingliste verboten sind.

Die Einreisebestimmungen für die Slowakei erlauben die Mitnahme von Schusswaffen und Munition ausschließlich mit einer speziellen Erlaubnis durch einen Sportwettbewerbsorganisator oder einen Benutzer bzw. Besitzers eines Jagdreviers. Ein Antrag hierfür ist rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Slowakischen Botschaft im Heimatland zu stellen. Die ausgestellte Erlaubnis wird für die benötigte Zeit, aber höchstens für die Dauer von zwei Monaten ausgestellt.

Bei der Einfuhr und Ausfuhr von sogenannten Andenken ist dringend auf die Artenschutzregelungen zu achten. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die aus artgeschützten Tieren oder Pflanzen bestehen oder diese enthalten. Bei Verstoß kann es zu hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen kommen. Auf dem Online-Portal Artenschutz im Urlaub können die Einfuhrbestimmungen für zahlreiche Gegenstände vor Reisebeginn überprüft werden.

Medizinische Versorgung in der Slowakei und Impfvorschriften

In den Einreisebestimmungen in die Slowakei sind keine zwingenden Impfungen vorgeschrieben. Standardimpfungen werden empfohlen und sollten überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden. Hierzu zählen insbesondere Tetanus und neben Mumps, Röteln und Masern auch Keuchhusten und Diphtherie. Auch eine Impfung gegen die Influenza hat von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewonnen. Reisende, die sich in der Slowakei in Lagen unter 500m aufhalten, wird zu einer FSME-Impfung geraten. Risikogebiete liegen hier rund um Bratislava, Levice und Komárno. Auch die Verwaltungseinheit Okres Žilina, das Donaubecken sowie Gegenden in den Westkarpaten sind betroffen. Die Frühsommer- Meningoenzephalitis ist eine von 1-2% der Zecken übertragbare Virus-Erkrankung, die zur Gehirnentzündung führen kann. Ebenso kann die Borreliose von Zecken auf den Menschen übertragen werden, wofür es keinen Impfschutz gibt. Schützen Sie sich deshalb mit entsprechender Kleidung und suchen Sie Ihren Körper regelmäßig nach Zecken ab, um diese mit einer speziellen Pinzette oder einer Zeckenkarte zu entfernen. Des Weiteren ist eine Impfung gegen Hepatitis A ratsam. Personen, die sich länger als vier Wochen im Land oder in besonderen Expositionen aufhalten, ist eine Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut zu empfehlen.

Bei Reisen in die Slowakische Republik ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, die im Notfall auch den medizinischen Rücktransport mit einschließt. Für Notfälle, die einen Arzt- oder Krankenhausbesuch in der Slowakei notwendig machen, ist für gesetzlich Versicherte das Mitführen der eigenen Krankenversicherungskarte unabdingbar. Hierauf befindet sich die European Health Insurance Card, die das länderübergreifende Abrechnen zwischen den Krankenhausversicherungsträgern möglich macht. Falls die Krankenkassenkarte nicht vorgezeigt werden kann, ist die Rechnung für ärztliche Leistungen in bar zu begleichen. Privatversicherte zahlen wie in Deutschland auch in bar. Die Abrechnung mit der privaten Versicherung erfolgt im Anschluss. Vor einer Auslandsreise sollten Privatversicherte sich bei ihrer Versicherung über den Kostenrahmen in Notfällen erkundigen, um unter Umständen Zusatzleistungen zu buchen.

Die Einreisebestimmungen in die Slowakei sind aufgrund der EU Zugehörigkeit problemlos. Eine Sorgerechtsbescheinigung für mitreisende Kinder mit abweichenden Nachnamen wie der Sorgeberechtigte selbst, sollte jedoch zwingend vorhanden sein. Neben Standardimpfungen ist in gewissen Gebieten auch eine Impfung gegen FSME, womit Reisende die malerische Natur unbeschwert entdecken können. Die Einfuhrbestimmungen wurden in den letzten Jahren gelockert, sodass EU-Bürger ab 17 Jahren Lebensmittel und Genussmittel in hohen Mengen in die Slowakei einführen dürfen. Diese sind dabei ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt.

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