Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante.
Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland..
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Die Einreisebestimmungen Ras al-Kaimahs decken sich mit denen der Vereinigten Arabischen Emirate und erlauben Ihnen einen visafreien Aufenthalt. Als Teil der Vereinigten Arabischen Emirate gelten auch in Ras al-Kaimah lockere Einreisebestimmungen für Europäer, insbesondere für Reisende aus Deutschland. Das kleine Emirat im Norden der Föderation lässt sich über einen eigenen Flughafen oder die großen Airports in Abu Dhabi und Dubai erreichen. Insgesamt können Sie Ras al-Kaimah für einen Zeitraum von 90 Tagen besuchen. Wichtig ist, dass Sie einen gültigen Reisepass mit biometrischen Daten besitzen. Auch Kinder benötigen ein eigenes Dokument für die Einreise.
Für die Einreise nach Ras al-Kaimah bzw. in die Vereinigten Arabischen Emirate benötigen Sie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. Für Kinder ist ein eigenes Dokument erforderlich, das zwingend ein Lichtbild enthalten muss. Die Einreise mit vorläufigem Pass, Personalausweis oder vorläufigem Personalausweis ist nicht möglich.
Deutsche Staatsbürger brauchen nach den Einreisebestimmungen Ras al-Kaimahs für einen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten grundsätzlich kein Visum, solange der Zweck der Reise touristisch, geschäftlich oder privat ist. In einem Zeitraum von 180 Tagen dürfen Sie sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr Reisepass
biometrische Daten enthält. Bei der Überschreitung der 90 Tage fallen empfindliche Geldstrafen von bis zu 100AED pro Tag an, umgerechnet 25€. Bis zur Bezahlung können die straffällig gewordenen Personen inhaftiert werden. Wer länger bleiben möchte, sollte bei den Behörden in Ras al-Kaimah nach der Möglichkeit einer Verlängerung fragen. Die Arbeitsaufnahme ist für Urlauber ohne Visum grundsätzlich nicht möglich. Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten Geld verdienen möchte, muss ein gesondertes Visum beantragen. Wichtig ist es zu wissen, dass der Arbeitgeber bzw. der „Sponsor“ die Möglichkeit hat, eine Ausreisesperre zu beantragen – beispielsweise bei vertraglichen Zwistigkeiten. Selbst Banken können Sie bei ausstehenden Zahlungen an der Ausreise hindern. Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie sich also unbedingt mit dem Arbeitsrecht in Ras al-Kaimah vertraut machen.
Die Sicherheitskontrollen in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind vergleichsweise streng. Mit elektronischen Verfahren werden viele Daten und Informationen zu einreisenden Personen aufgenommen und im Polizeiregister gespeichert. Neben den Fingerabdrücken werden an der Grenze auch Gesichtsfotos und Aufnahmen von der Iris gemacht. Hieran sind Sie im Zweifelsfall im gesamten Land identifizierbar. Grundsätzlich ist das Prozedere vergleichsweise schnell abgeschlossen. Nach der Überprüfung Ihrer Dokumente und der Aufnahmen Ihrer biometrischen Daten erhalten Sie einen Stempel in den Pass. Dieser hält den Einreisetag fest und weist somit konkret aus, wie lange Sie sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten dürfen. Danach können Sie die Grenze überqueren und sich direkt zu den malerischen Stränden Ras al-Kaimahs am warmen Persischen Golf begeben. Ohne gültige Reisepapiere lassen Sie die Grenzbehörden am Flughafen nicht passieren. Bei Flugreisen wird die Richtigkeit Ihrer Dokumente jedoch meist bereits am deutschen Airport überprüft. Wenn Sie dennoch mit unzulänglichen Papieren anreisen, ist eine konsularische Hilfe von deutscher Seite im Transitbereich nicht möglich. Stattdessen werden Sie zwangsläufig zurück nach Europa reisen müssen. Im Falle eines Verlustes des Reisepasses vor Ort lassen sich Ersatzdokumente über die Deutsche Botschaft in Abu Dhabi (Adresse und Öffungszeiten) oder das Konsulat in Dubai organisieren. Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist wichtig, um ein mögliches Überschreiten der Aufenthaltsdauer zu erklären.
Die Ein- und Ausfuhr von Geldmitteln ist nach den Zoll- und Einreisebestimmungen Ras al- Kaimahs und der Vereinigten Arabischen Emirate auf 100.000AED, umgerechnet etwa 24.000 €, begrenzt. Während dieser Wert unbeschränkt ins Land und wieder ausgeführt werden kann, müssen alle höheren Beträge ohne Nachfragen beim Zoll der Vereinigten
Arabischen Emirate angemeldet werden. Streng verboten ist der Besitz von Waffen und Rauschmitteln. Bei Verstößen drohen hohe Gefängnis- und Geldstrafen. U.U. können Sie auch mit Medikamenten in das Fadenkreuz der Grenz- und Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate geraten. Psychotropische Substanzen und starke Betäubungsmittel können eventuell als illegale Drogen interpretiert werden. Wenn Sie die Medikamente aus gesundheitlichen Gründen benötigen, lassen Sie sich vor der Einreise ein Attest in arabischer oder englischer Sprache ausstellen. Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es eine komplette
Als islamische Föderation verfügen die Vereinigten Arabischen Emirate und das Emirat Ras al-Kaimah über ein sehr konservatives Strafgesetz. So sind der öffentliche Alkoholgenuss und Trunkenheit ein Straftatbestand. Für westliche Urlauber werden jedoch einige Ausnahmen gemacht. In lizenzierten Hotels, Bars und Restaurants ist es möglich, Alkohol
abgeschirmt von den Einheimischen zu konsumieren. Hart durchgegriffen wird beim Besitz von Rauschmitteln. Selbst bei kleinsten Mengen drohen hohe Geldstrafen und u.U. Gefängnisaufenthalte. Teilweise wird sogar der Konsum über einen Bluttest nachgewiesen und von den Gerichten Ras al-Kaimahs bestraft. Auf den Handel mit Rauschmitteln steht in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Todesstrafe. Die islamischen Moralvorstellungen prägen auf der Arabischen Halbinsel auch das Verhältnis zur Sexualität. Gleichgeschlechtliche Verbindungen sind grundsätzlich
verboten und können nach Anklage vor Gericht bestraft werden. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist generell nicht in der Öffentlichkeit erlaubt – lediglich in touristischen Bereichen wie Hotels können Sie diesbezüglich entspannen. Verhaftungen drohen zudem transsexuellen Personen.
Ein großes Problem stellt das Verbot außerehelichen Geschlechtsverkehrs dar. Zur Anzeige gebracht, können unangenehme Konsequenzen folgen. Wer außerehelich schwanger wird, sollte sich daher beispielsweise nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten untersuchen lassen. In einigen wenigen Fällen wurden sogar Opfer sexueller Gewalt für ihre
„außerehelichen“ Handlungen angeklagt. Westlichen Urlaubern drohen in der Regel keine Strafen, jedoch muss mit Gerichtsprozessen, Ausreisesperre und zwischenzeitlicher Verhaftung gerechnet werden.
An der Ausreise können Sie außerdem Banken und Geschäftspartner hindern, so noch offene Forderungen bestehen. Diese können ebenso bei der Einreise direkt erhoben werden. Abstand nehmen sollten Sie von kritischen Kommentaren zum Islam und über den Propheten Mohammed. Auch Sympathiebekundungen mit dem Emirat Katar können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Achten Sie darauf, dass auch Ihre sozialen Medien von solchen Nennungen frei sind. U.U. können Ihre Profile auf Facebook & Co. überprüft werden. Seit 2012 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein neues Cyber-Gesetz. Dieses verbietet die Veröffentlichung und Speicherung von Fotos mit Personen ohne deren Einverständnis. Zudem ist es eine Straftat, in Ras al-Kaimah ein Virtual Private Network (VPN) zu verwenden. Das Filmen und Fotografieren militärischer Anlagen, von Häfen, Airports, Palästen, Botschaften, Raffinerien und Brücken ist nicht gestattet. Im Zweifelsfall fragen Sie nach, um einer Beschlagnahmung Ihrer Geräte vorzubeugen.
Für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate besteht generell keine Impfpflicht. Dennoch empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut die Auffrischung aller Standardimpfungen wie Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus, Masern und Polio. Zusätzlich sollten Sie sich gegen Hepatitis A immunisieren lassen. Für alle, die länger als einen Monat in Ras al-Kaimah bleiben oder Reisen in ländliche Regionen planen, ist der Schutz vor Hepatitis B und Meningokokken sinnvoll. Zusätzlich sollten Sie sich eine Impfung gegen Tollwut geben lassen. Im Falle eines Hundebisses ist
eine weitere Spritze innerhalb der nächsten drei Tage unabdingbar. Aufgrund des trockenen Klimas spielen von Mücken übertragene Krankheiten wie Malaria oder Dengue in Ras al-Kaimah keine Rolle. Seit 2012 verbreitet sich dagegen MERS auf der Arabischen Halbinsel, eine Infektion der Atemwege, die durch das Corona-Virus ausgelöst wird. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch sowie von Kamelen. Es wird daher empfohlen, sich von den Tieren im Zweifelsfall ebenso fernzuhalten wie von erkrankten Personen. Vor Ihrer Abreise sollten Sie Rücksprache mit einem Reisemediziner halten.
Als vergleichsweise reiches Emirat am Golf leistet sich Ras al-Kaimah ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem. Die Kliniken und Praxen sind bestens ausgestattet, die meisten Ärzte wurden in der westlichen Welt ausgebildet und sprechen gut Englisch. Bei akuten Fällen können Sie sich außerdem nach Dubai oder Abu Dhabi überführen lassen, wo ein noch
höheres Niveau herrscht. Engpässe bei der Versorgung bestehen lediglich auf dem Land. In Dörfern und Kleinstädten
sind oft nicht ausreichend Ärzte und Medikamente vorhanden. Einschränkungen betreffen außerdem die pharmazeutischen Angebote, zumal einige Substanzen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur mit Verschreibung erhältlich sind.
Für die Kosten einer Behandlung müssen Sie selber aufkommen. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn Sie vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Diese sollte neben der Grundversorgung auch die Rückholung nach Deutschland beinhalten. Bis zu 90 Tage dürfen Urlauber aus Deutschland mit einem gültigen Reisepass in Ras al-
Kaimah, dem nördlichsten der Vereinigten Arabischen Emirate, verbringen. Aufgrund großer Sicherheitsvorkehrungen sehen die Einreisebestimmungen Ras al-Kaimahs vor, biometrische Daten wie Fingerabdrücke zu nehmen. Abgesehen davon, ist die Grenzkontrolle verhältnismäßig schnell erledigt. Voraussetzung ist natürlich, dass keine illegalen Gegenstände bei sich getragen werden. In Ihren bis zu 90 Tagen in Ras al-Kaimah können Sie die arabische Kultur kennenlernen und an den feinsandigen Stränden des Persischen Golfs entspannen.
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