Einreisebestimmungen für Österreich

Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen
Wann und wie lange?
Gäste

Die Einreisebestimmungen für Österreich unterliegen dem Schengener Übereinkommen und ermöglichen für deutsche Staatsbürger einen unkomplizierten Grenzübertritt. Vor der Fahrt stellen sich dennoch wichtige Fragen: Welche Ausweisdokumente benötige ich, und was ist im Krankheitsfall zu bedenken? Gibt es Impfvorschriften für Österreich, und was darf ich ins Land ein- und ausführen? Starten Sie gut informiert Ihre Reise und genießen Sie von Oberösterreich bis nach Kärnten, von Vorarlberg bis ins Burgenland Ihren Aufenthalt im südlichen Nachbarland.

Einreisebestimmungen für Österreich: Was gilt es zu beachten?

Seit Gründung des Schengener Abkommens reisen Bürger der beteiligten EU- Mitgliedsstaaten problemlos von einem ins andere Land. Dies gilt auch für die Grenzüberschreitung von Deutschland nach Österreich. Die aufgehobenen Grenzkontrollen sorgen für eine schnelle Einreise, die lediglich an der Grenze von Österreich nach Ungarn und von Österreich nach Slowenien wieder verstärkt wurden. An allen anderen Grenzübergängen sind lediglich stichprobenartige Kontrollen im Zuge einer Polizeikontrolle oder durch den Zoll möglich. Um sich ausweisen zu können, benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Auch vorläufige Dokumente können für eine Reise nach Österreich genutzt werden, dürfen allerdings höchstens um ein Jahr das Gültigkeitsdatum überschritten haben. Der vorläufige Personalausweis oder Reisepass wird Ihnen umgehend im Bürgeramt Ihrer Heimatstadt ausgestellt. Die Beantragung ist nötig, wenn Ihre regulären Ausweisdokumente abgelaufen sind und auch ein Expressverfahren zeitlich nicht ausreicht, um vor Reiseantritt Ihre gültigen Dokumente in Händen zu halten. Eine Visumspflicht besteht nur für Bürger von außerhalb der EU, es sei denn, die Person ist im Besitz eines in Österreich gültigen Ausweisdokumentes und eines für den Schengenraum gültigen Visums. Für mitreisende Kinder gilt: Seit 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Kinderreisepass. Dieser spezielle Pass für Kinder gilt ab der Geburt bis zum Alter von einschließlich 11 Jahren. Mit 12 Jahren wird ein neues Dokument benötigt, auch, wenn ein Kinderreisepass erst ein Jahr zuvor ausgestellt wurde. Ab jetzt gilt ebenso wie bei Erwachsenen der Reisepass oder Personalausweis. Alleinreisenden Minderjährigen, die jünger als 15 Jahre alt sind, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen. Diese muss amtlich beglaubigt sein. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind über einen abweichenden Nachnamen verfügt.

Einreisebestimmungen Österreichs für Haustiere

Für mitreisende Hunde, Katzen und Frettchen benötigen Sie europaweit seit Januar 2012 den EU-Heimtierpass. Sie dürfen mit bis zu 5 Tieren nach Österreich einreisen, wobei jedes Tier einen eigenen Pass benötigt. Seit dem 3. Juli 2011 ist auch ein Mikrochip mit ID- Kennzeichnung erforderlich. Für alle Tiere, die vor diesem Datum mit einer Tätowierung markiert wurden, gilt diese weiterhin, sofern sie gut lesbar ist. Im EU-Heimtierpass ist die zwingend vorgeschriebene Impfung gegen Tollwut zu vermerken, aber auch alle anderen Gesundheitsmaßnahmen für das Tier. Die Grundimpfung gegen Tollwut ist für Tiere ab einem Alter von 3 Monaten mit gekennzeichnetem Chip möglich. Erst 3 Wochen nach der durchgeführten Impfung darf mit dem Tier nach Österreich eingereist werden. Somit ist sichergestellt, dass der Impfschutz seine Wirkung entfaltet. Den EU-Heimtierpass bekommen Heimtierbesitzer bei Tierärzten, die speziell dazu berechtigt sind, dass Dokument auszustellen. Was besagt die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in Österreich? In Österreich gibt es keine landesweite Regelung diesbezüglich. Vielmehr bestimmen dies die einzelnen Gemeinden individuell. Informationen darüber sollten bei der jeweiligen Touristeninformation eingeholt werden. Überwiegend gilt jedoch eine Leinen- oder aber Maulkorbpflicht. An öffentlichen Plätzen hingegen, auf denen viele Menschen zusammenkommen – u.a. Haltestellen oder Einkaufszentren – muss das Tier einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. In Wien gilt z.B. eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für sogenannte Listenhunde (Kampfhunde).

Was ist bei der Einreise mit dem Pkw nach Österreich zu beachten?

Für die Einreise mit dem Pkw reicht ein deutscher Führerschein bzw. der eines anderen EU- Wirtschaftsraumes aus. Wichtig ist das Anbringen einer für Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschriebenen Vignette an Pkws, Wohnmobilen und Motorrädern. Die Klebevignette muss gut sichtbar am Rand der Windschutzscheibe angebracht sein. Ein Anbringen am Seitenfenster oder hinter einer getönten Fahrzeugscheibe ist nicht zulässig. Falsch angebrachte Vignetten werden bei Kontrollen nicht erfasst und nicht gelochte Vignetten als ungültig angesehen. Motorradfahrer müssen die aufzuklebende Vignette sichtbar an einem möglichst fest montierten Teil des Motorrades anbringen. Seit November 2017 gibt es zusätzlich zur bisherigen Vignette auch eine digitale Version. Diese ist sowohl im ASFINAG-Webshop als auch über die gleichnamige App preisgleich zu erwerben. Die digitale Vignette muss rechtzeitig vor Reiseantritt nach Österreich gekauft werden, da die Gültigkeit erst ab dem 18. Tag danach eintritt. Bei der Alpenüberquerung sind einige Strecken mautpflichtig. Diese Abschnitte sind von der Vignettenpflicht befreit.

Welche Einfuhr- und Zollbestimmungen gelten?

Für Österreich gelten die gültigen Einfuhr- und Zollbestimmungen der Europäischen Union. Personen aus EU-Staaten dürfen Lebensmittel, Alkohol und Tabak grundsätzlich in unbegrenzter Menge für den eigenen Bedarf einführen. Es gibt jedoch Richtlinien, an die man sich bezüglich der Menge halten sollte. Die offiziellen Richtwerte besagen, dass die Einfuhr von 800 Zigaretten und 400 Zigarillos zum Eigenbedarf zählen. Des Weiteren dürfen 200 Zigarren und 1kg Rauchtabak von Deutschland und allen anderen EU-Staaten nach Österreich eingeführt werden. Eine Ausnahme bildet Ungarn. Von hier dürfen statt der üblichen 800 Zigaretten nur 300 über die Grenze mitgenommen werden. Auch für Alkohol gibt es Grenzen, die sich bei hochprozentigen Spirituosen auf 10 Liter und bei Alkoholika bis 22% auf 20 Liter beschränken. An Wein darf die Menge 90 Liter und an Bier 110 Liter nicht überschreiten, es sei denn Sie können schriftlich belegen, dass die mitgeführte Menge an Alkohol für den Eigenbedarf genutzt wird. Lebensmittel, Alkohol und Tabak müssen eigenständig eingeführt werden. Medikamente zum Zwecke der eigenen Gesundheit dürfen nach Österreich eingeführt werden. Dabei sollte die Menge der Aufenthaltsdauer entsprechen. Betäubungsmittel dürfen innerhalb der Schengenstaaten – also auch von Deutschland nach Österreich – für die Dauer von 30 Tagen mitgenommen werden. Die hierfür ausgestellte Bescheinigung des verordneten Arztes ist unbedingt mitzuführen und vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen. Grundsätzlich ist für jedes Betäubungsmittel eine eigene Bescheinigung auszustellen. Die Einfuhr von Waffen ist aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten mit Europäischem Waffenschein erlaubt, unterliegt allerdings Beschränkungen. So ist die Bewilligung der hiesigen inländischen Behörde vonnöten, in der die Dauer des Aufenthalts sowie der Aufenthaltsort vermerkt ist. Bei der Ausfuhr von Souvenirs erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bitte, welche davon dem Artenschutz unterliegen. Auf dem Online-Portal "Artenschutz im Urlaub" erfahren Sie zuverlässig, was Sie ein- und ausführen dürfen, denn häufig kommt es aus Unwissenheit zu einer Beschlagnahmung durch den Zoll.

Aufenthaltsdauer und Einreiseverweigerung

Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie Schweizer Bürger dürfen sich 3 Monate in Österreich aufhalten. Wer über diesen Zeitraum hinaus einen Aufenthalt im Land anstrebt, muss über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, eine Arbeit im Land mit gültigen Arbeitsvertrag vorweisen, einen Ausbildungsvertrag und zusätzlich finanzielle Mittel darlegen oder einen Partner bzw. Familienangehörigen in gerader Linie in Österreich haben. Innerhalb des Schengen-Raumes haben Bürger keine Einreiseverweigerung zu befürchten. Dazu kommt es nur, wenn ein Land ein Einreiseverbot für eine Person verhängt hat. Ist dies in einem der Schengener Staaten der Fall, gilt es automatisch auch für alle anderen Mitgliederstaaten. Wurde eine Person aus Österreich abgeschoben und möchte wieder einreisen, ist das aufgrund der Einreisesperre nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen werden international per Datenbank gesuchte Straftäter selbstverständlich nicht ins Land gelassen.

Impfvorschriften für Österreich und Wissenswertes im Krankheitsfall

Finden Sie Ihr Traumziel

Wann und wie lange?
Reisende und Zimmer

Unseren Newsletter abonnieren

Jetzt anmelden und unsere exklusiven Angebote, Top Deals, Reisetipps und inspirierende Urlaubsideen erhalten.