Einreisebestimmungen für Lettland

Coronavirus / Covid-19: Aktueller Hinweis für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland. 


Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:


Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen


Einreise nach Lettland auf einen Blick

Eine gelungene Reise steht und fällt mit der richtigen Planung: Hier erfahren Sie, was bei der Einreise nach Lettland zu beachten ist. Damit einer Reise nach Lettland nichts mehr im Wege steht, informieren Sie sich bereits im Voraus über die Einreisebestimmungen. Gut informiert und mit den nötigen Dokumenten in der Tasche erforschen Sie ein Land, das voller Überraschungen steckt. Damit es bei der Ein- und Ausreise nicht zu bösen Überraschungen kommt, hier ein Überblick über die jeweiligen Bestimmungen.

Welche Reisedokumente sind zur Einreise nach Lettland erforderlich?

Staatsangehörige aller EU-Mitglieder und der EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen zur Einreise nach Lettland kein Visum. Es reicht die nationale Identitätskarte oder der Reisepass. Aus dem Schengen Raum reisen Sie ohne Grenzkontrollen ein – egal, ob die Einreise über Land, mit der Fähre oder per Flugzeug nach Riga erfolgt. Dennoch sollten Sie stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Damit können Sie ggfs. die eigene Identität belegen und sich bei einer Sicherheitskontrolle ausweisen. Anerkannt werden auch vorläufige Reisedokumente.

Die Einreisebestimmungen für Lettland gewähren auch einigen nicht EU-Mitgliedern einen visafreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dazu gehören Bosnien und Herzegowina, Monaco, Montenegro, San Marino und der Vatikanstaat. Außerhalb Europas zählen Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, die USA dazu. Eine detaillierte Aufstellung können Sie unter www.mfa.gov.lv abrufen. Für türkische Staatsangehörige gilt eine Sonderregelung. Besitzen diese in einem zum Schengen-Raum gehörenden Land eine Aufenthaltserlaubnis, benötigen diese lediglich einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Türkische Staatsbürger, die keine Aufenthaltserlaubnis im Schengen-Raum haben, müssen dagegen ein Visum beantragen.

In jedem Fall ein Visum beantragen müssen Staatsbürger folgender Nationen: China, Georgien, Russland und Weißrussland. Benötigt wird ein gültiger Reisepass, Kopien der ersten vier Reisepass-Seiten, das ausgefüllte Antragsformular und zwei biometrische Passfotos. Weiter ist der Reisezweck zu belegen sowie Nachweise zu erbringen, dass die Aufenthaltskosten und die Rückreise bezahlt werden können. Auch eine bestehende Auslandskrankenversicherung muss nachgewiesen werden. Beanzutragen ist das Visum bei der jeweiligen Vertretung Lettlands im Wohnsitzland des Antragstellers, ggfs. auch elektronisch. Wer sich länger als 90 Tage in Lettland aufhalten möchte, benötigt ein spezielles Langzeit-Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Bearbeitung eines Visa-Antrags sollte eine Bearbeitungsdauer von bis zu zehn Tagen einkalkuliert werden, bei Langzeitaufenthalten deutlich mehr.


Bei der Einreise mit Kindern sollten Sie beachten, dass für jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument erforderlich ist. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern wird seit einigen Jahren nicht mehr anerkannt. Kinder unter zwölf Jahren benötigen einen Kinderreisepass, sofern noch kein Personalausweis ausgestellt wurde. Alleinreisende Minderjährige müssen von ihren nicht anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Reiseerlaubnis vorzeigen können. Letztere muss von amtlicher Stelle beglaubigt sein (Gemeinde, Polizei o.Ä.).

Was ist bei der Einreise mit Haustieren nach Lettland zu beachten?

Die Einreisebestimmungen für Lettland sehen für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU vor, dass ein EU-Heimtierausweis (pet pass) vorgelegt wird. Dieser muss von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt worden sein. Zusätzlich muss das Tier einen implantierten Mikrochip am Hals tragen und eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Von der Impfplicht ausgenommen sind Heimtiere unter drei Monaten. Aus nicht tollwutfreien Ländern außerhalb der EU wird für Kleintiere einschließlich Vögel ein Gesundheitszeugnis verlangt. Darin aufgeführt sein muss, dass drei Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen Tollwut durchgeführt wurde. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Haustiere nach Lettland eingeführt werden.

Welche Zollbestimmungen gelten für Lettland?

Als EU-Bürger dürfen Sie bei der Einreise uneingeschränkt Waren einführen, sofern diese nicht im Duty-Free-Shop gekauft wurden, ausschließlich für den persönlichen Bedarf sind und nicht weiter verkauft werden sollen. Folgende Höchstmengen gelten für Personen ab 17 Jahren:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1kg Tabak, 10l hochprozentige alkoholische Getränke, 20l mit Alkohol angereicherte Zwischenerzeugnisse (beispielsweise Portwein, Sherry, Campari), 90l Wein (davon höchstens 60l Schaumwein) und 110l Bier. Keine Beschränkungen gelten für Parfüms oder Eaux de toilette. Kraftstoff darf unbeschränkt mitgeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges befindet und zusätzlich maximal 10l in einem Reservekanister.

Liegen die Mengen darüber, ist der Grund dafür zu nennen.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land oder bei im Duty-Free-Shop gekaufter Ware dürfen zollfrei nach Lettland von Personen ab 18 Jahre eingeführt werden:

  • bei der Einreise per Flugzeug 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak;
  • bei Einreise per Schiff oder auf dem Landweg 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Tabak.
Weiterhin sind erlaubt:

1l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% oder 2l Spirituosen bis zu einem Alkoholgehalt von 22% oder Schaumwein, 4l Tafelwein, 16l Bier sowie Medikamente für den persönlichen Bedarf. Für Geschenke und andere Waren gilt ein Gesamtwert von 430 € (Flug- oder Seereisen) bzw. 300 € (bei Einreise auf dem Landweg). Für Kinder unter 15 Jahren beträgt der Höchstbetrag generell 285 €.

Gesundheitsbestimmungen und Besonderheiten für Arznei- und Betäubungsmittel

Alle nach Lettland einreisenden Personen müssen krankenversichert sein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder genügt die Vorlage der jeweiligen Krankenkassenkarte (EHIC), die die Versorgung und Kostenrückerstattung sicherstellt. Nicht übernommen wird jedoch im Fall der Fälle der Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall von Lettland nach Hause. Diese Kosten sind nur durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung abgedeckt, ggfs. auch Mehrkosten bei einer Behandlung in einer Privatpraxis oder beim Zahnarzt. Es gibt keine Pflichtimpfungen bei der Einreise nach Lettland. Beachten Sie jedoch, dass Lettland derzeit das einzige EU-Land ist, in dem auch heute noch stellenweise Diphtherie auftritt. Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene sollten daher unbedingt aktuell sein und ggfs. aufgefrischt werden. Für die Mitnahme von Arznei- und Betäubungsmitteln bestehen im Reiseverkehr mit Lettland strenge gesetzliche Beschränkungen. So ist für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine Notwendigkeitsbescheinigung in lettischer oder englischer Sprache vorzuweisen. Die Menge richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf für maximal zwölf Monate, soweit Sie aus einem EU-Staat, Island, Liechtenstein oder Norwegen einreisen. Für alle anderen ist die Menge auf drei Monate beschränkt. Beachten Sie auch, dass im eigenen Land rezeptfrei gekaufte Arzneimittel nach den Vorschriften in Lettland dort ggfs. der Rezeptpflicht unterliegen. Gänzlich verboten ist die Einfuhr von nachgeahmten Arzneimitteln oder Mittel, die auf der Dopingliste stehen. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel ist eine ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung gemäß des Betäubungsmittelrechts erforderlich. Diese hat eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen. Dabei gibt es verschiedene Vordrucke, einer für die Länder des Schengen-Raums und einer für die übrigen Länder. Beide sind auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de abrufbar.

Was ist bei der Ein- oder Ausreise sonst noch zu beachten?

Die Einreisebestimmungen für Lettland sehen vor, dass Barmittel, gleich in welcher Form, über 10.000 Euro bei der Einreise deklariert werden müssen, ebenso wertvolle Gegenstände (Schmuck, Pelze). So kommt es immer wieder zu Bargeldkontrollen bei der Ein- und/oder Ausreise. Die Regelung umfasst auch Aktien, Reiseschecks und Schuldverschreibungen. Selbstverständlich ist die Einfuhr und der Besitz von Drogen aller Art untersagt und wird mit hohen Strafen geahndet. Auch die Einfuhr von Waffen und auch Waffenattrappen ist verboten. Andere Waffenarten und Munition (z.B. Sport- oder Jagdgewehre und zugehörige Munition) müssen unbedingt deklariert werden. Die lettische Grenzpolizei stellt dann die erforderliche Sondergenehmigung aus. Die Nichtbeachtung dieser Deklaration führt zu einer Ahndung mit hohem Bußgeld oder sogar einer Gefängnisstrafe. Die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln ist strikt untersagt. Entsprechende Produkte werden eingezogen, und es droht ein hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe. Produktpiraterie gilt in Lettland nicht als Kavaliersdelikt! Für Kulturgüter im Zusammenhang mit der lettischen Geschichte sowie für über 50 Jahre alte Kunstgegenstände benötigen Sie eine spezielle Ausfuhrgenehmigung. Ein Verstoß dagegen gilt als schwere Straftat.

Auch der Artenschutz muss beachtet werden. Es ist beispielsweise verboten, Muscheln und Schnecken am Strand aufzusammeln und auch Pflanzen oder Bestandteile davon aus der Natur mitzunehmen. Dazu der Hinweis, dass auch Kunstgegenstände oder Souvenirs Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten können. Immer wieder wird aus Unwissenheit bei der Ein- oder Ausreise gegen den Artenschutz verstoßen, von den lettischen Behörden aber mindestens mit Geldbuße geahndet. Nicht erlaubt ist ansonsten die Einfuhr gefährlicher und schädlicher Produkte, die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, ebenso wie verfassungswidriges oder jugendgefährdendes Material. Fleisch- und Milchprodukte dürfen nur aus Staaten der EU sowie Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz eingeführt werden. Falls in einem dieser Länder eine Tierseuche ausbricht, gilt nur für dieses Land vorübergehend ein Einfuhrverbot. Reisende aus Grönland, Island und von den Faröer-Inseln dürfen von dort maximal 10kg tierische Erzeugnisse einführen. Allen anderen ist die Einfuhr tierischer Erzeugnisse nur erlaubt, wenn eine offizielle Gesundheitsbescheinigung eines veterinärmedizinischen Dienstes vorgelegt wird.

Was könnten die Gründe für eine Verweigerung der Einreise nach Lettland sein?

Im Einklang mit den Freizügigkeitsrichtlinien der EU führt Lettland eine Liste unerwünschter Nationen gemäß dem lettischen Einwanderungsgesetz. Danach dürfen in bestimmten Fällen temporäre Einreiseverbote verhängt werden. In einem solchen Fall beruft sich Lettland meist auf die Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. Wegen verschiedener Einreiseverbote wurde Lettland jüngst in der Öffentlichkeit kritisiert. Wie in vielen anderen Ländern auch können ansonsten auch verjährte Straftaten zum Einreiseverbot führen.

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