Einreisebestimmungen für Estland

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.

 

Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:


Estland Einreise

Einreise nach Estland auf einen Blick

Von den Einreisebestimmungen für Estland über medizinische Hinweise bis zu Zollvorschriften sind hier alle wichtigen Informationen übersichtlich dargestellt. Estland gehört zur EU, sodass es einfach und unkompliziert ist, aus anderen europäischen Staaten einzureisen. In 90min erreicht man den baltischen Staat mit der Schnellfähre von Helsinki aus. Zahlreiche Direktflüge bringen Sie nach Tallinn, und per Auto oder Bus führt die Route über Polen, Litauen und Lettland. Ob Sie mit Ihrer Familie reisen, überlegen, Ihren Vierbeiner mitzunehmen, oder Ihre Verpflegung selbst mitbringen wollen: Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen für die Einreise und erfahren, welche Dokumente notwendig sind.

Welche Dokumente benötige ich für die Einreise nach Estland?

Mit dem Personalausweis können Sie ebenso nach Estland einreisen wie mit dem Reisepass. Ein bestimmter Gültigkeitszeitraum ist nicht vorgeschrieben, einzig abgelaufen darf das Reisedokument nicht sein. Da Estland Teil des Schengen-Raums ist, gibt es in der Regel keine Kontrollen an den See- und Landgrenzen zu anderen Schengen-Staaten. Bei der Einreise mit dem Flugzeug, auf dem Landweg von Lettland aus oder mit dem Schiff über die Ostsee von finnischen, schwedischen oder deutschen Häfen aus wird somit nur stichprobenartig kontrolliert. Ein Pass oder Personalausweis sollte in Estland dennoch immer mitgeführt werden. Bei einem Grenzübertritt und auch sonst während der Reise ist ein Ausweisdokument Pflicht. Fehlt das Dokument bei einer Kontrolle, ist ein Bußgeld von bis zu 800 € möglich. Um nicht in diese Verlegenheit zu kommen, ist im Notfall auch ein vorläufiger Reisepass ausreichend, um sich auszuweisen.

Welche Einreisebestimmungen gelten für Kinder?

Jedes Kind braucht für die Einreise sein eigenes Reisedokument. Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis stehen hierbei zur Auswahl. Nur der Eintrag im Reisepass der Eltern ist seit dem Jahr 2012 ungültig und berechtigt nicht mehr zum Grenzübertritt. Preislich am günstigen in der Anschaffung ist der Kinderreisepass. Dieser kann für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft von Geburt an ausgestellt werden. Die deutschen Behörden versehen ihn mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Für die Ein- und Ausreise gelten die gleichen Einreisebestimmungen nach Estland wie für Erwachsene. Reist Ihr Kind ohne elterliche Begleitung oder nur mit einem der Elternteile, ist es darüber hinaus sinnvoll, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Aus dieser sollte hervorgehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise nach Estland einverstanden sind. Die Reisevollmacht sollte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch ausgestellt werden. Eine Ausfertigung auf Estnisch ist nicht zwingend notwendig. Wichtig ist, das Papier nicht länger als sechs Monate vor der Reise auszustellen. Sinnvoll ist es, zusätzlich zu dieser Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreter mitzugeben. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt es sich auch, eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen.

Was ist bei der Mitnahme von Tieren zu beachten?

Sie können Ihr Haustier mitnehmen, wenn es einen EU-Heimtierausweis hat. Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten in den meisten Ländern der Europäischen Union dieselben Regelungen für den Grenzübertritt. Diese treffen auch für Estland zu, unabhängig davon, ob sie mit Auto, Bus oder Bahn anreisen. Das Tier muss eine Tätowierung oder einen Mikrochip mit einer Kennzeichnungsnummer haben. Diese wird im Pass des Tiers eingetragen, sodass eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Niedergelassene Tierärzte können die Kennzeichnung vornehmen und den EU-Heimtierausweis ausstellen. Er soll in erster Linie sicherstellen, dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist. Bei Tieren, die unter drei Monate alt sind, genügt den estnischen Behörden eine formlose Bestätigung des Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war. Sollte das kleine Tier nicht mehr gesäugt werden, muss zudem bestätigt werden, dass es seit seiner Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren hatte. Auf diese Weise dürfen Sie bis zu fünf Heimtiere mitführen. Andere Papiere brauchen Sie, wenn das Tier den Besitzer wechseln soll. Sonderregelungen können außerdem für Haustiere gelten, wenn sie bei Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen sollen. Genauere Informationen für diese Fälle bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an.

Welche Gegenstände dürfen nicht nach Estland mitgebracht werden ?

In Estland gibt es keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift. Bereits der Besitz von kleinsten Mengen an Drogen wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Geld- oder Ordnungshaft bestraft. Sollten Sie Waffen mit nach Estland bringen wollen, müssen Sie diese bei der Anreise anmelden und einen in Deutschland ausgestellten Europäischen Waffenschein vorweisen. Als ausländischer Bürger dürfen Sie zusätzlich zu Ihrem Jagdgewehr bis zu 100 Patronen nach Estland mitbringen. Nach dem estnischen Gesetz dürfen Sie auf die Jagd gehen, wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Jagd- und Waffenschein erhalten haben.

Gründe aus denen die Einreise verweigert wird

Da Estland zum Schengen-Raum gehört, können sich Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Probleme im Land aufhalten. Einzig zur Fahndung ausgeschriebene Personen, die im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert sind, sind hiervon ausgenommen. Allerdings werden auch die deutschen Behörden aktiv, wenn jemand in dieser Datenbank geführt wird.

Besondere Zollvorschriften

Warenkontrollen werden bei der Einreise in aller Regel nicht vorgenommen. Stichprobenartige Überprüfungen im Rahmen der Grenzüberwachung sind jedoch nicht ausgeschlossen. Als Erwachsener dürfen Sie maximal 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak oder zehn Packungen mit maximal 50 Gramm rauchlosen Tabakprodukten mitbringen. Zu Letzteren zählen beispielsweise Kau- oder Schnupftabak. Für Ihren privaten Gebrauch können Sie außerdem 10l Spirituosen oder 10l Alkopops oder 20l alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse mitbringen. Likörwein, Campari oder Portwein fallen beispielsweise in diese Kategorie. Alternativ könnten Sie auch 90l Wein, wovon 60l Schaumwein sein darf, oder 110l Bier für Ihre privaten Zwecke ins Land einführen. Wenn Sie nicht über den Schengenraum einreisen, gelten andere, deutlich geringere Mengen. Auch für die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten gibt es Beschränkungen, die für die Einreise aus der Europäischen Union anders geregelt sind als bei einer Einreise aus weiteren Staaten. Kleinere, auf Reisen übliche Mengen können Sie aber auch bei einer Einreise aus Russland problemlos mitführen. Sollten Ihnen von Ihrem Arzt opioide Schmerzmittel oder andere Betäubungsmittel verschrieben worden sein, sollten Sie sich von ihm eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens ausstellen lassen. Mit einer solchen Beglaubigung können Sie ihre Medikamente nach Estland mitbringen und bis zu 30 Tage problemlos durch das Land reisen.

Empfohlene Impfungen und medizinischen Hinweise

Die Einreisebestimmungen für Estland beinhalten keinerlei Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen, die das Robert-Koch-Institut für Kinder und Erwachsene vorsieht. Dazu gehören Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, der im Impfpass als Pertussis bezeichnet wird. Weiter wird zu einem Schutz gegen Polio geraten, die auch als Kinderlähmung bekannt ist. Darüber hinaus ist eine Impfung gegen Influenza sowie Mumps, Masern und Röteln empfohlen. Die Impfung gegen die drei zuletzt genannten Krankheiten wird im Impfausweis zumeist mit „MMR“ angegeben. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von Reisebedingungen und Reiseroute, ein Schutz gegen FSME, Hepatitis A, Hepatitis B und gegebenenfalls auch Tollwut vorgeschlagen. Sollten Sie auf der Reise krank werden, ist die medizinische Versorgung in Estland auf typischem europäischem Niveau. Sie können sich vor der Abreise von Ihrer deutschen Krankenkasse eine Europäische Versichertenkarte ausstellen lassen. Im Krankheitsfall werden Sie mit dieser nach estnischem Recht medizinisch versorgt. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten aufgrund des europäischen Abkommens. Unabhängig davon ist eine Auslandskrankenversicherung eine Möglichkeit, um Kosten im Krankheitsfall abzufedern. Behandlungen bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten sind durch die europäische Krankenversicherungskarte genau so wenig abgedeckt wie ein eventuell notwendiger Rücktransport nach Deutschland.

Besondere Regelungen und Verhaltensweisen beim Grenzübertritt

Sollten Sie bei der Einreise von einem Zollbeamten angesprochen werden, ist eine Unterhaltung auf Englisch gut möglich. Esten sprechen in der Regel mindestens zwei Sprachen. So verfügen sie meist über hervorragende Englischkenntnisse und erwarten kaum, dass Reisende ihre wohlklingende, aber sehr komplexe Landessprache beherrschen. Bei einer Anreise auf dem Landweg ist von Deutschland aus der Weg über Polen, Litauen und Lettland die schnellste Verbindung. Theoretisch ist auch der kürzere Weg über Kaliningrad möglich – allerdings benötigen Sie auf dieser Route ein Transitvisum für das Betreten der russischen Oblast und die Grenzformalitäten dauern in der Regel etwas länger. Bei einer Anreise mit dem Zug kann auch der Weg über Dänemark, Schweden und Finnland eine zeitlich günstige Alternative darstellen. In diesem Fall wird das letzte Stück der Strecke mit dem Boot über die Ostsee zurückgelegt. So gibt es beispielsweise einige Fährverbindungen vom finnischen Helsinki direkt in die estnische Hauptstadt Tallinn. Von der einzigartigen Internetregelung der Esten profitieren zudem auch Reisende. Estland hat als einziges Land der Welt den kostenfreien Zugang zum Internet als Grundrecht verankert. Entsprechend können Sie selbst in entlegenen Dörfern und an einsamen Stränden öffentliche Internet-Hotspots finden. Diese erkennen Sie an den blau-weißen Schildern, auf denen ein @-Zeichen zu sehen ist. In dichter besiedelten Gegenden des Landes sind WLAN-Verbindungen mit Highspeed selbstverständlich. Barrierefreie Zugänge zu Institutionen und Behörden sind in Estland ebenfalls gesetzlich verankert und in modernen Bauten auch gut umgesetzt. In der Altstadt von Tallinn kann es jedoch aufgrund der original erhaltenen mittelalterlichen Gebäude, Mauern und Wege manchmal schwierig sein, mit einem Rollstuhl oder Gehhilfen voranzukommen. Zusammengefasst sind die Einreisebestimmungen für Estland für deutsche Staatsbürger absolut unkompliziert, da Sie sich bei Reisen in den baltischen Staat innerhalb des Schengen-Raums bewegen. So sind keine Grenzkontrollen zu erwarten, und auch bei der Überfahrt mit der Fähre aus Finnland oder Schweden können Sie problemlos an Land gehen. Dank des flächendeckenden, sehr guten Mobilfunknetzes ist es einfach, sich zurechtzufinden. Da der Tourismus eine wichtige Säule der estnischen Wirtschaft ist, sind Reisen in aller Regel einfach und ohne bürokratischen Aufwand möglich.

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