Die vergleichsweise lockeren Einreisebestimmungen für Dänemark ermöglichen es Ihnen als deutscher Staatsbürger, mit Reisepass oder Personalausweis die Grenze unkompliziert zu übertreten. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie dennoch bei der Einreise in das nördliche Nachbarland beachten müssen und welche Regelungen z.B. bezüglich der Mitnahme von Tieren oder von Lebensmitteln zu beachten sind.
Als Mitglied des Schengenraums erlaubt Ihnen Dänemark eine visumsfreie Einreise. Sie können sich dabei ohne jegliche Formalitäten bis zu 90 Tage für touristische Zwecke im Land aufhalten. Danach ist eine Meldebescheinigung bei den lokalen Behörden einzuholen. Damit weisen Sie nach, dass Sie in Dänemark, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum, wohnhaft sind. Seit 2016 wird an der Staatsgrenze wieder regelmäßig kontrolliert. Dies betrifft ebenso die Land-, Wasser- und Luftwege von Deutschland als auch von Schweden aus. Sie sollten dabei stets ein Dokument bei sich führen, z.B. den Reisepass oder den Personalausweis. Alle Dokumente müssen zwingend im Rahmen der Gültigkeit sein. Kinder benötigen einen eigenen Lichtbildausweis – Einträge im Pass der Eltern sind seit 2012 nicht mehr zulässig. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Autofahrer keine Anhalter oder unbekannte Fahrgäste mitnehmen sollten. Wer Personen ohne Ausweisdokumente bzw. illegale Einwanderer mit über die Grenze nimmt, macht sich strafbar und landet u.U. sogar in Untersuchungshaft.
Alle Dänemarkreisenden, die unter 18 Jahre alt sind, benötigen ein eigenes Ausweisdokument – entweder einen Personalausweis (nach dem 16. Lebensjahr) oder aber einen Kinderreisepass. Wenn Minderjährige ohne Begleitung unterwegs sind, ist eine zusätzliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht notwendig, aber durchaus sinnvoll. Viele Airlines verlangen eine Vollmacht, um die sichere Anreise der Kinder nach Dänemark gewährleisten zu können.
Für das dänische Kernland gelten die Zollregelungen der Europäischen Union. Seit 2004 dürfen Personen ab 17 Jahren bis zu 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent, 20 l Mischerzeugnisse wie Portwein oder Sherry, 90 l Wein, 110 l Bier, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Tabak bei sich haben. Voraussetzung ist stets, dass diese Genussmittel dem Eigenbedarf dienen. Bei größeren Mengen muss unter Umständen ein schlüssiger Grund angegeben werden – z. B. die Planung einer Hochzeit oder die Übersiedlung nach Dänemark, bei der man auf bestimmte Marken nicht verzichten möchte. Devisen und dänische Kronen können prinzipiell in unbeschränkten Mengen eingeführt werden. Ab einem Wert von 10.000 Euro müssen die Barmittel jedoch deklariert werden. Selbst bei hohen Summen, die knapp unter dem Grenzbetrag liegen, kann der Zoll nach Herkunft und Verwendungszweck fragen. Hierdurch sollen Steuerhinterziehung und Geldwäsche effektiv eingedämmt werden.
Tierische Lebensmittel sind in der Regel ohne Probleme für die Einfuhr erlaubt. Bisweilenwerden beim Ausbruch von Tierseuchen jedoch Einschränkungen ausgerufen. Informieren Sie sich am besten vorab über die aktuelle gesetzliche Lage. Gänzlich untersagt ist es, Fleisch von Meeressäugetieren wie z. B. Walen, Robben oder Walrossen ins Land zu bringen. Die Regelung spielt insbesondere bei der Rückkehr von Grönland oder den Färöer-Inseln eine wichtige Rolle, wo der Fang und Verkauf von z. B. Walfleisch erlaubt ist. Für Wildprodukte muss stets ein veterinäres Gutachten vorliegen.
Dänemark hat des Weiteren ein strenges Waffengesetz. Jagdgewehre und andere Schusswaffen können ausschließlich bei einer vorliegenden Einladung zu einem Schießwettbewerb oder einer Jagd sowie mit vorhandener Lizenz mitgebracht werden. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld eine Genehmigung vom dänischen Justizministerium ausstellen zu lassen. Dolche und Messer sind auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich verboten. Ist die Klinge länger als 12cm, ist eine polizeiliche Genehmigung obligatorisch. Als Grund für den Waffenbesitz sind bestimmte sportliche Aktivitäten, Jagen oder Angeln anzugeben. Gänzlich verboten ist die Mitnahme von Feuerwerk und Knallkörpern nach Dänemark.
Die Menge an Medikamenten, die Sie bei sich tragen, sollte der Reisedauer angemessen sein. Bei psychoaktiven Substanzen und starken Schmerzmitteln ist u.U. ein ärztliches Attest erforderlich.
Wenn Sie Dänemark wieder verlassen, dürfen Sie keine antiken unantiquarischen Gegenstände bei sich führen, die im Denkmalregister eingetragen sind, zum Inventar von Kirchen, Bibliotheken oder Museen gehören oder Teil öffentlicher Sammlungen sind. Das Washingtoner Artenschutzabkommen untersagt es wiederum, bedrohte Tierarten – lebendig oder in verarbeiteter Form – über die Grenze zu bringen.
Die autonomen Reichsgebiete Grönland und Färöer sind offiziell kein Teil des Schengenraums. Während Sie die Färöer-Inseln mit allen auch für Dänemark zulässigen Dokumenten besuchen dürfen, ist für Grönland ein Reisepass erforderlich. Für die arktische Insel rät das Auswärtige Amt zudem, sich einer Reisegruppe anzuschließen. Individualurlaub kann hier aufgrund der extremen Klimabedingungen und der teilweise schweren Zugänglichkeit der Regionen ausgesprochen gefährlich sein. Erfahrene Reiseagenturen übernehmen die Planung und erledigen alle wichtigen Formalitäten.
Die Zollvorschriften unterscheiden sich in Grönland ebenfalls von denen Dänemarks. So sind lediglich 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 250 g Tabak erlaubt. Zigarettenpapier oder Hülsen sind auf 200 Stück limitiert. Hochprozentiger Alkohol darf bis zu 1 l, Wein und Spirituosen mit einem Gehalt von 15 bis 22 Prozent bis zu 2 l eingeführt werden. Hinzu kommen 2,25 l Tischwein, 2 l Bier und 2 l kohlensäurehaltige Softdrinks. Parfüm ist auf 50 g und Eau de Toilette auf 250 ml beschränkt. Diese Artikel dürfen einen Warenwert von 1.000 Dänischen Kronen nicht überschreiten. Weitere wichtige Zollgrenzen gelten für Schokolade und Süßwaren sowie Kaffee und Tee mit jeweils 4 kg. Die Freimengen beziehen sich stets auf Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mit dem Haustier dürfen Sie nach Dänemark einreisen, wenn dieses über einen implantierten Mikrochip unter der Haut sowie über einen Heimtierpass der EU verfügt. Hierdurch wird auch der Nachweis erbracht, dass der Vierbeiner gegen Tollwut immunisiert worden ist. Die Impfung muss aktuell und gültig sein. Da Welpen unter einem Alter von 15 Wochen nicht geimpft werden können, ist deren Mitnahme nur unter Vorlage einer schriftlichen Unbedenklichkeitserklärung möglich. Die Anzahl der erlaubten Tiere liegt bei maximal fünf pro Einreise.
Ausgesprochen restriktiv ist das dänische Gesetz in Bezug auf Kampfhunde. Insgesamt 13 Rassen und deren Kreuzungen dürfen seit 2010 nicht mehr in Dänemark gehalten oder in das Land gebracht werden. Wer dennoch mit einem dieser Arten angetroffen wird, muss mit Bußgeld und erzwungener Einschläferung des Hundes rechnen. Verboten sind u.a.´amerikanische Bulldoggen, amerikanische Staffordshire Terrier, Boerboels, Pitbull Terrier, Tornjaks, Fila Brasileiro, kaukasische und südrussische Owtscharkas ebenso wie der Dogo Argentino. Ausnahmen gelten für Kampfhunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft worden sind. Diese müssen an einer maximal 2m langen Leine geführt werden und stets einen Maulkorb tragen. Generell gilt in dänischen Städten und Wäldern ganzjährig und an den Stränden von April bis Ende September Anleinpflicht. Die Behörden Grönlands und der Färöer-Inseln untersagen es prinzipiell, Haustiere kurz- oder mittelfristig einzuführen. Wer seinen Wohnsitz komplett in diese autonomen Regionen verlagert, kann den Import offiziell beantragen.
Für die Einreise mit dem Auto genügt es, einen deutschen Führerschein vorlegen zu können. Außerdem sollten Sie selbstverständlich die gültigen Fahrzeugpapiere bei sich haben. Bei Vergehen im Straßenverkehr werden meist ungewöhnlich hohe Strafen erhoben – insbesondere bei Falschparken und Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille. Als Haftpflichtnachweis genügt das deutsche Autokennzeichen. Dennoch empfiehlt der ADAC die Mitnahme der grünen Versicherungskarte. Auf diese Weise können Schadensfälle schneller und einfacher geregelt werden. Autofahrer sollten unbedingt beachten, dass ganzjährig das Einschalten des Abblendlichts oder der Tagfahrleuchten vorgeschrieben ist.
Neben Messern sind auch andere Waffen wie Tränengassprays in Dänemark verboten. Das Mitführen, die Einfuhr und der Handel mit ihnen unterliegen strafrechtlicher Verfolgung. Eher strikt ist auch die Drogenpolitik des skandinavischen Staates. So wird der Konsum von Cannabis zwar nicht geahndet, und im Falle des Besitzes von geringen Mengen für den eigenen Bedarf erfolgt meist nur eine Verwarnung.Für den Fall des Besitzes von größeren Mengen kann jedoch im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Bei einer Einfuhr von weichen wie harten Drogen sieht das Gesetz drakonische Strafen vor.
Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot im öffentlichen Raum. Das Gesicht muss stets sichtbar sein und darf nicht mit Kleidungsstücken verdeckt werden. Die Regelung bezieht sich vor allem auf die Träger muslimischer Burkas oder Niqabs. Bei Missachtung wird ein Bußgeld von etwa 135 Euro, bei wiederholtem Verstoß das zehnfache dieses Betrags fällig.
Für Dänemark gibt es keine bestimmten Impfvorschriften, dennoch raten das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut dazu, den Standardschutz aufzufrischen. In den letzten Jahren ist insbesondere die Anzahl an Maserninfektionen in der westlichen Welt gestiegen, weswegen eine Immunisierung gegen die Erkrankung ausgesprochen wichtig ist. Für Wanderreisen auf die Insel Bornholm sollten Sie zwischen Frühjahr und Herbst einen Schutz gegen die von Zecken übertragene Krankheit FSME in Betracht ziehen. Zusätzlich ist die Impfung gegen Hepatitis B sinnvoll. Wer einen Abenteuerurlaub nach Grönland plant, immunisiert sich am besten sowohl gegen Hepatitis B als auch A. Die medizinische Versorgung vor Ort Die medizinische Versorgung liegt in Dänemark auf denkbar hohem Niveau. Vor allem im Kernland lassen sich in jeder Kleinstadt hervorragende Kliniken finden. Die Ausstattung ist auf neuestem Stand, und die meisten Ärzte sind der englischen Sprache mächtig. Zu Engpässen kommt es lediglich in Grönland. Große Entfernungen und schwierige Transportwege sorgen dafür, dass die medizinische Versorgung nicht überall dem hiesigen (Notfall-) Standard entspricht. Insbesondere für Reisen auf die arktische Insel sollten Sie daher eine separate Auslandsreisekrankenversicherung mit inbegriffener Rückholung abschließen. Für Dänemark selbst greift die Europäische Versicherungskarte EHIC. Diese deckt die Grundversorgung vor allem in staatlichen Krankenhäusern und bei gesetzlichen Ärzten ab.
Freuen Sie sich auf einen erholsamen Urlaub in Dänemark, dessen Einreisebestimmungen es Ihnen erlauben, für bis zu drei Monate visumsfrei ins Land einzureisen. Obwohl das Königreich Mitglied des Schengenraums ist, kann es an der deutsch-dänischen Grenze allerdings per Stichprobe zu Grenzkontrollen kommen. Legen Sie dann aber ihren Personalausweis oder Reisepass vor, können Sie direkt auf Entdeckungstour gehen. Nach Ablauf von drei Monaten ist offiziell eine Anmeldung erforderlich. Bis dahin genießen Sie als Gast die vielfältigen Kulturhighlights und Attraktionen des Königreiches.
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