Einreisebestimmungen China

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland. 


Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:


Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen

Was benötigen Sie zur Einreise nach China?

Grundsätzlich schreiben es die Einreisebestimmungen von China vor, dass Sie das Land nur mit einem noch sechs Monate über den Zeitpunkt der Visumsbeantragung hinaus gültigen Reisepass betreten können. Erlaubt sind außerdem vorläufige Papiere. Jedes Kind muss ein eigenes Dokument, einen Kinderreisepass besitzen. Verpflichtend ist es, vor der Reise ein Visum einzuholen. Für dieses benötigen Sie mindestens zwei freie Seiten in Ihrem Pass. Kontaktieren Sie hierfür das Visa Application Service Center, eine von der chinesischen Botschaft beauftragte Agentur, die Ihnen den passenden Aufenthaltstitel ausstellt bzw. einholt. Sie können das Visum persönlich abholen oder sich schicken lassen. Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie den Antrag in dem Land stellen, in dem Sie eine angemeldete
Adresse besitzen. Am einfachsten erhalten Sie Ihren Aufenthaltstitel, indem Sie eine komplett durchgebuchte und organisierte Reise buchen. Wer individuell China besuchen möchte, muss u.U. Flug- oder Bahntickets sowie für jeden Tag eine Hotelreservierung vorlegen. Alternativ dazu erlauben es die Einreisebestimmungen Chinas, sich eine sogenannte Reisebestätigung von einer Agentur ausstellen zu lassen – diese ersetzt die eigene Auskunftspflicht zu An- und Abreise und Übernachtungen.

Welche Visa-Arten gibt es für China?

In der Regel werden Sie für einen Urlaub oder touristischen Aufenthalt in China ein sogenanntes L-Visum bestellen. Dieses erlaubt Ihnen, in der einfachen Ausführung im Zeitraum von drei Monaten zu jedem beliebigen Zeitpunkt einzureisen. Einmal angekommen, dürfen Sie sich bis zu 30 Tage in der Volksrepublik aufhalten. Wenn Sie längerfristig planen möchten, z.B. wenn Sie auf Weltreise mit dem Auto oder Wohnmobil sind, sind die L-Visa mit zweimaliger Reise und zweimal 30 Tagen Aufenthalt innerhalb einer 3-Monats-Frist empfehlenswert. Auf Wunsch können Sie auch Visa mit einem sechsmonatigen Einreisezeitraum erwerben. Diese sind teurer – insbesondere, wenn die Bearbeitungszeit besonders kurz sein sollte. Reisende mit Verwandtschaft in China nutzen das Privatvisum, auch als Kategorie Q1, Q2, S1 und S2 bekannt. In diesem Fall lädt Sie ein verwandter chinesischer Staatsbürger oder eine verwandte ausländische Person mit offiziellem Lebensmittelpunkt in China ein und bürgt für Ihren Aufenthalt. In diesem Fall ist die Einreichung von Hotelreservierungen nicht notwendig. Als M-Visa werden die Titel für Handels- und Geschäftsreisende, als F-Visa jene für Austauschbesuche und Studienreisen bezeichnet. Wer journalistisch in China arbeiten möchte, sollte dies unbedingt im Antrag angeben und nicht als Tourist einreisen.

Welche Dokumente sind für eine Reise nach China vorzulegen?

Das Visazentrum bzw. die chinesische Botschaft stellt Ihnen online einen Visumsantrag, den Sie elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken können.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Visumsantrag:

  • Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite(n) mit persönlichen Daten. Sollte Ihr Pass nach dem 01. Januar 2015 ausgestellt worden sein, ist entweder auch das Vorgängerdokument oder eine Liste mit allen besuchten Ländern zwischen 2015 und dem Ausstellungsdatum des neuen Reisepasses vorzulegen.
  • Visa-Antragsformular, vollständig ausgefüllt. Seit 10.05.2019 ist erforderlich, das Antragsformular online auszufüllen und einen Termin online zu vereinbaren. Bei Einreichung Ihres Visumantrags bitte bringen Sie Ihr Online-antragsformular (ausgedruckt in A4 Format und unterzeichnet auf der 1. und 8. Seite) mit. Füllen Sie alle Felder wahrheitsgemäß aus. Angegeben werden u.a. die Staatsangehörigkeit, Personalausweis- und Passnummer ebenso wie Name und Beruf von Angehörigen wie Eltern und Geschwistern. Weiterhin sollte der Reiseverlauf notiert werden, bei langen Aufenthalten auf einem separaten Blatt mit Ankunfts- und Abreisetag sowie vollständiger Adresse des Hotels. In den meisten Fällen wird dieser Teil von Reiseagenturen unternommen, sodass das Feld leer bleiben kann. Weiterhin möchten die konsularischen Abteilungen wissen, wie Sie Ihren Urlaub finanzieren und ob Sie bereits in der Vergangenheit China besucht haben. Des Weiteren listen Sie im Antrag die Länder auf, die Sie in den vergangenen zwölf Monaten besucht haben.
  • Ein farbiges biometrisches Passbild, ohne Kopfbedeckung, von vorn, vor hellem Hintergrund, Größe: 48mm x 33mm. Das Passbild ist auf das Visa-Antragsformular aufzukleben.
  • Datenschutzerklärung: Ausdrucken und Unterzeichnen der „Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
  • Unterlagen, die den Reiseverlauf dokumentieren, einschließlich bestätigter Flugtickets (Ein- und Ausreise) und Nachweis über eine Hotelreservierung für die gesamte Aufenthaltsdauer in China, ggf. weitere Buchungsunterlagen (z. B. für Rundreisen oder Kreuzfahrten) oder ein Einladungsschreiben für Touristen (Invitation Letter for Tourist), das von einer zuständigen Institution oder Person ausgestellt wurde.
    Das Einladungsschreiben für Touristen muss folgende Angaben enthalten:
    a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
    b) Angaben zur geplanten Reise (Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Angaben zur Hotelunterkunft usw.)
    c) Informationen über die einladende Person/Institution (Name der einladenden Institution bzw. Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)

Wann ist ein Visum nicht notwendig?

Für bestimmte Regionen und Aufenthaltsarten wie Transit erlaubt die Volksrepublik China auch die kurzfristige Einreise ohne Visum. Zu den wichtigsten Destinationen dieser Art gehört die Insel Hainan, auf der Sie sich bis zu 30 Tage visumsfrei aufhalten dürfen. Innerhalb der ersten 48 Tage nach der Ankunft muss zwingend ein lokales Reisebüro kontaktiert werden, um alle restlichen Formalitäten zu klären. Voraussetzung ist des Weiteren, dass die Insel nicht verlassen wird. Für eine Weiterreise ist ein Visum immer erforderlich. Für Transitaufenthalte mit Weiterreise in ein Drittland gelten ebenfalls Ausnahmen. So ist es möglich, sich ohne Visum für bis zu 72h auf den Flughäfen Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an und Xiamen aufzuhalten. Innerhalb dieser Zeit kann der Airport auch verlassen werden – es bleibt so z.B. ausreichend Zeit, um in Xi’an die Terrakottaarmee und in Harbin die Innenstadt mit der russisch-orthodoxen Kirche zu besuchen. Im Jangtse-Delta, zu dem auch die Großstädte Shanghai, Nanjing und Hangzhou mit ihren Flughäfen gehören, wurde der visumsfreie Transit
sogar auf 144h ausgeweitet. Den Grenzbeamten sind Flugtickets zur Weiterreise in ein Drittland vorzulegen. Dieselbe Regelung gilt für die die gesamte Südwestregion, Guangdong im Süden des Landes sowie für die Hauptstadt Peking, so Sie über den Westbahnhof, den Internationalen Airport oder die Häfen Tianjin und Qinhuangdao einreisen. Teilweise ist es bereits möglich, die Visumsbefreiung online zu beantragen.

Sonderzonen Hongkong und Macau

Aufgrund der langen Kolonialgeschichte der Hafenstädte Hongkong und Macau gelten für diese einst zu Großbritannien und Portugal gehörenden Regionen Sonderregelungen. So gehören die Städte zwar zur Volksrepublik China, aber nicht zum Territorium Festlandchinas. Beide haben sehr liberale Einreisebestimmungen, die es Ihnen erlauben, sich ohne Visum hier aufzuhalten. Wichtig ist zu wissen, dass die Fahrt von Festlandchina nach Hongkong oder Macao genauso gewertet wird, als ob Sie die Volksrepublik in Richtung Ausland verlassen. Auf diese Weise verfällt also ihr bereits gültiges Chinavisum. Wenn Sie eine Rückreise von Hongkong oder Macau zum Festland planen, benötigen Sie entsprechend einen Aufenthaltstitel mit zweimaliger Einreise. Viele Urlauber entscheiden sich entsprechend für Gabelflüge: Die Einreise in die Volksrepublik findet dann z.B. über die internationalen Airports von Peking oder Shanghai, die Ausreise über Hongkong oder Macau statt.

Wichtige Vorschriften, die Sie beachten sollten

Nach der Ankunft in der Volksrepublik China sind Sie als Besucher dazu verpflichtet, sich innerhalb von 24h offiziell zu registrieren. Jedes Viertel verfügt über eine eigene Meldebehörde, das sogenannte Public Security Bureau, in dem Sie mit Ihrem Pass und Angabe Ihrer Unterkunft vorsprechen müssen. Falls Sie in einem Hotel übernachten, übernimmt dieses die Formalitäten für Sie. Wer sich nicht anmeldet, muss mit bestimmten Sanktionen, z.B. einem Einreiseverbot für kommende Aufenthalte rechnen. Wenn Sie sich länger in China aufhalten und dort auch wohnen möchten, sollten Sie stets die entsprechende Meldebescheinigung für eventuelle Kontrollen zur Hand haben. Bei der Einreise werden an den meisten Grenzübertrittspunkten biometrische Daten erfasst. Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren müssen immer ihre Fingerabdrücke abgeben. Für bestimmte Gebiete wie Tibet ist eine Sondergenehmigung einzuholen. Das „Tibet Travel Permit“ wird vom Fremdenverkehrsamt in Lhasa erteilt und kann über ein akkreditiertes Reisebüro eingeholt werden. Seit dem 16. Dezember 2019 an müssen Touristen und Geschäftsreisende vor ihrem Trip zunächst in eine der Visa-Annahmestellen reisen, um dort persönlich Fingerabdrücke abzugeben. Befreit von dieser Pflicht sind Reisende, deren Abdrücke innerhalb der vergangenen fünf Jahre im Rahmen einer Visumsbeantragung bereits erfasst wurden. Dies muss jedoch mit demselben biometrischen Reisepass geschehen sein, mit dem auch aktuell in das Land gereist werden soll. Weitere Details sind momentan noch nicht bekannt.

Hinweise zu den Zollvorschriften Chinas

Für die Einfuhr von Genussmitteln gilt eine generelle Grenze von 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen zu je 750ml. Zudem sind alle legalen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs erlaubt, u.a. auch Foto- und Videokameras, Laptops, Radios und Ferngläser. Bei diesen Geräten ist ein Stück pro Person angedacht. Bei Lebensmitteln und Pflanzen gibt es in der Regel keine Beschränkungen, außer es handelt sich um bedrohte Arten und deren Samen. Was die Devisen betrifft, sollte die eingeführte Geldmenge 5.000USD nicht überschreiten. Zusätzlich sind 20.000 Renminbi, also etwa 2.600 € in Landeswährung erlaubt. Wer auf der Reise verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, sollte sich unbedingt ein ärztliches Attest in englischer Sprache geben lassen und dieses an der Grenze vorlegen. Die Einreise mit Tieren ist nur bedingt sinnvoll. Diese müssen zunächst bis zu einen Monat in Quarantäne sein, bevor sie chinesischen Boden betreten dürfen. Zusätzlich sind Gesundheitszeugnis, Impfausweis, Haustierpass und Meldebestätigung des Tierbesitzers in China vorzulegen.

Finden Sie Ihr Traumziel

Wann und wie lange?
Reisende und Zimmer

Unseren Newsletter abonnieren

Jetzt anmelden und unsere exklusiven Angebote, Top Deals, Reisetipps und inspirierende Urlaubsideen erhalten.