Einreisebestimmungen Belgien

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland. 


Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:

Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen


Einreise nach Belgien auf einen Blick

Damit einem erholsamen Urlaub oder einer unterhaltenen Kulturreise nichts im Weg steht, ist es wichtig, dass Sie Ihre Reise im Voraus richtig planen. Als Mitgliedsstaat in der EU sehen die Einreisebestimmungen für Belgien unterschiedliche Regeln vor, was beispielsweise Dokumente, Impfungen sowie die Einreise von Tieren betrifft. Erfahren Sie in diesem Artikel, worauf Sie bei der Ein- und Abreise achten müssen, damit diese einfach, stress- und sorgenfrei verläuft.

Welche Dokumente werden zur Einreise nach Belgien benötigt?

Personen aus einem EU-Mitgliedsstaat benötigen für die Einreise nach Belgien kein Visum. Es sind lediglich der Personalausweis oder Reisepass, auch der vorläufige, nötig. Beide Dokumente dürfen zudem höchstens ein Jahr abgelaufen sein. Bei einer Reise mit Kindern sowie Jugendlichen müssen diese über eigene Ausweisdokumente verfügen. Sofern Sie noch keinen Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das einzige, was Sie dafür benötigen, sind die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten. Gehen Sie somit alleine zum Einwohnermeldeamt, nehmen Sie neben dem schriftlichen Einverständnis zusätzlich den Ausweis Ihres Partners mit. Bei älteren Kindern gelten beim Passfoto die gleichen Kriterien wie bei dem Reisepass für Erwachsene.

Wer als Nicht-EU-Bürger nach Belgien reisen möchte, muss über einen gültigen Reisepass verfügen, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden ist und ab dem Abreisedatum noch mindestens drei Monate gültig ist. Besitzen Sie ein Schengen-Visum, haben Sie damit automatisch die Berechtigung für die Einreise nach Belgien. Es handelt sich dabei um ein Visum, das aus einem Land stammt, welches das Schengen-Abkommen unterzeichnet hat. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie dazu verpflichtet sind, stets Ihren Reisepass sowie die Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staats mit sich zu führen. Alle EU- Staaten bis auf Zypern, Großbritannien, Irland, Rumänien, Kroatien und Bulgarien gehören zu den "Schengener Staaten" und stellen Ihnen ein entsprechendes Visum aus, wenn Sie in einem der Länder wohnen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Ihr Visum können Sie wahlweise bei der Botschaft des Ziellandes, dementsprechend Belgien, oder in einem Konsulat beantragen. Ein gültiger Aufenthaltstitel kann ersatzweise als Visum verwendet werden.

Deutsche Staatsbürger können demnach alleine mit Aufenthaltsgenehmigung reisen, jedoch nicht alleine mit Visum, da dies an den Aufenthaltstitel geknüpft ist.

Was gibt es bei der Mitnahme von Tieren zu beachten?

Die Einreisebestimmungen für Belgien verlangen für die Einreise von Hunden, Katzen sowie Frettchen, dass diese (innerhalb der EU) eine Kennzeichnung sowie einen EU-Heimtierpass besitzen, der vom Tierarzt ausgestellt wurde. Zudem müssen sie gegen Tollwut geimpft sein. Es kann sich bei der Kennzeichnung wahlweise um eine erkennbare Tätowierung oder um einen elektronischen Transponder handeln. Bei der Tollwutimpfung ist zudem darauf zu achten, dass das Tier zu dem Zeitpunkt der ersten Impfung mindestens zwölf Wochen alt ist und dass die Impfung von einem Tierarzt verabreicht wurde. Zudem muss auch die Gültigkeit der Impfung, der der Impfschutzdauer des Herstellers entsprechen. Gleiches gilt für Wiederholungsimpfungen. Sie müssen zudem 21 Tage nach dem Abschluss des Infoprotokolls bei der ersten Impfung warten, bevor Sie mit dem Tier nach Belgien einreisen dürfen. Für Hundewelpen, die jünger als 15 Wochen sind, gilt ein generelles Einreiseverbot. Ältere Welpen bedürfen ebenfalls einer Tollwutimpfung. Insgesamt dürfen Sie mit maximal fünf Hunden einreisen. Hierbei gibt es keine speziellen Regelungen, was die Hunderasse betrifft.

Besondere Zollvorschriften

Für die Ein- sowie Ausfuhr von Waren nach Belgien gelten die Bestimmungen der Europäischen Union. Diese besagen, dass es möglich ist, dass polizeiliche Kontrollen während der Grenzüberschreitung durchgeführt werden. Es ist vor allem Vorsicht beim Transport von Schweinefleisch geboten, da es bereits einige Fälle von Schweinepest in Belgien gab. Der Virus ist jedoch lediglich für Schweine gefährlich. Er kann sowohl in Wurstwaren als auch in Fleisch, ob frisch, gefroren oder geräuchert, auftreten. Was die Einfuhr von Waren betrifft, gibt es für EU-Bürger keine Einschränkungen, sofern die Waren nicht in einem Duty-free-Shop gekauft worden sind, nicht weiterverkauft werden und zudem für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Beim Kauf gelten die folgenden Höchstmengen für Tabakwaren und Alkohol: 1kg Tabak, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder 800 Zigaretten; 20l von Zwischenerzeugnissen mit Alkohol, 10l hochprozentiger Alkohol, 90l Wein sowie 110l Bier. Parfüms unterliegen keiner Mengenbeschränkung.

Bei der Einfuhr von Kraftstoff dürfen bis zu 10l in einem Kanister mitgeführt werden.

Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Land ein oder haben Sie Ihre Waren in einem Duty-free-Shop erworben, gelten für die Einfuhr der Waren nach Belgien die folgenden maximalen Mengen: 250g Tabak, 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 200 Zigaretten bei der Einreise mittels Flugzeug; 50g Tabak, 10 Zigarren, 20 Zigarillos oder 40 Zigaretten bei der Einreise mittels Schiff oder über Land; 4l Tafelwein, 16l Bier, 2l für bis zu 22%-ige Spirituosen oder 1l für über Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%.

Geschenke sowie andere Waren dürfen bei einer Einreise mittels Flugzeug oder Schiff einen Gesamtwert von 430 € nicht überschreiten. Dieser beträgt bei einer Einreise mit dem Auto 300 €. Bei Jugendlichen unter 15 Jahren beträgt der Maximalwert 175 €.

Für Belgien gelten zudem bestimmte Artenschutzregelungen. So ist sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr toter Tiere sowie Waren, die Bestandteile von Pflanzen oder Tieren enthalten, verboten. Diese Waren werden von Zollbeamten beschlagnahmt und es wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Zusätzlich können auch Geldstrafen verhängt werden. Beachten Sie, dass dieses Verbot auch für Muscheln sowie Schnecken gilt, die Sie am Strand finden. Selbst wenn Sie sich nicht darüber bewusst sind, dass Sie gegen den Artenschutz verstoßen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen.

Impfungen und Gesundheitshinweise

Das Auswärtige Amt empfiehlt, dass alle Standardimpfungen sowohl für Erwachsene als auch Kinder vor der Abreise überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Zu diesen gehören beispielsweise Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie oder auch Polio. Eine Meningokokken-Impfung wird zudem für Kinder sowie Jugendliche empfohlen, wenn Sie planen, sich länger im Land aufzuhalten. Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise eine europäische Versichertenkarte ausstellen zu lassen, falls Sie im Ausland erkranken. Durch diese erhalten Sie eine medizinische Versorgung nach belgischem Recht.

Was ist bei der Ein- oder Ausreise sonst noch zu beachten?

In Belgien sind Französisch, Niederländisch und Deutsch die drei offiziellen Landessprachen, sodass es prinzipiell keine Probleme bei der Verständigung geben sollte. Die meisten Menschen sind aber auch des Englischen mächtig. Es ist zudem zu beachten, dass die Einreisebestimmungen für Belgien ein Verbot für Nicht- EU-Bürger vorsehen, die Vorstrafen besitzen, durch die sie die Sicherheit des Landes gefährden können. Im Falle von Vorstrafen würde Ihnen bereits im Vorfeld erst gar kein Visum erteilt werden, sofern Sie eins für die Einreise benötigen. Ihnen kann die Einreise auch dann verweigert werden, wenn Sie die Höchstmengen für Tabak und Alkohol überschreiten. Hierfür wird jedoch meist nur ein Bußgeld verhängt, nach dessen Zahlung Sie anschließend ins Land gelassen werden. Auch wenn Sie mit einem Haustier einreisen, das nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt, wird Ihnen die Einreise versagt.

Selbstverständlich dürfen Sie bei der Einreise mit dem Auto, wenn Sie am Lenker sitzen, ebenfalls nicht die Promillegrenze von 0,4‰ überschreiten. In diesem Fall dürfen Sie nicht nur nicht weiter ins Land einreisen, sondern müssen zusätzlich ein Bußgeld zahlen. Je nachdem wie hoch Ihre Blutalkoholkonzentration ausfällt, kann Ihnen zudem auch der Führerschein entzogen werden. Dies sind jedoch generelle Bestimmungen, die nicht nur für Belgien gelten.

Wenn Sie nach Belgien ein- sowie ausreisen, können weiterhin Bargeldkontrollen von den Zollbeamten durchgeführt werden. Ab einem Gegenwert von 10.000 € in bar gilt eine Melde- oder Anzeigepflicht. Ob Sie jeweils selbstständig zur Anzeige des Bargelds verpflichtet sind, hängt davon ab, aus welchem Land Sie nach Belgien reisen. Reisen Sie innerhalb der EU, müssen Sie die Höhe des Bargelds ab 10.000 € auf Nachfrage eines Zollbeamten angeben. Ohne Nachfrage gilt für Sie als EU-Bürger keine Verpflichtung zur Offenlegung Ihres Barguthabens. Beachten Sie zudem, dass Sie auf Nachfragen auch angeben müssen, woher das Bargeld stammt. Die Meldepflicht gilt ebenfalls für sogenannte Transitreisende, die auf der Durchreise nur einen Zwischenstopp in Belgien einlegen.

Weiterhin unterliegt die Reise mit Arzneimitteln sowie Betäubungsmitteln den gesetzlichen Beschränkungen von Belgien. Dies betrifft sowohl rezeptpflichtige als auch frei verkäufliche Produkte. Für die Mitnahme von Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Morphin ist zudem eine ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung notwendig. Diese Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig und muss sowohl Angaben über die genaue Wirkstoffbezeichnung als auch die Dosierung enthalten. Für Betäubungsmittel ist eine separate ärztliche Bescheinigung notwendig. Diese müssen Sie von der Landesgesundheitsbehörde oder einer Landesbehörde Ihres Landes beglaubigen lassen, und zwar in den Sprachen Englisch sowie Französisch. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, rezeptpflichtige Arzneimittel für Verwandte mit nach Belgien zu nehmen. Dafür müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden: Vollmacht des Patienten, für den die Medikamente bestimmt sind; ein ärztliches Rezept für diesen Patienten sowie eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Notwendigkeit des Medikaments hervorgeht. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Bescheinigung sowohl in Englisch als auch Französisch vorliegt.

Alle Arzneimittel werden zudem gemäß der Einreisebestimmungen für Belgien von der belgischen Zoll- und Steuerbehörde überprüft, um dadurch die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln zu verhindern. Verboten sind dabei die folgenden Waren: Arzneimittel- Nachahmungen. Hierbei handelt es sich entweder um Arzneimittel, die keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder komplett andere Wirkstoffe beinhalten, sowie Arzneimittel, die sich auf der Dopingliste befinden. Diese Produkte beinhalten beispielsweise Testosteron oder Clenbuterol. Bedenken Sie, dass bereits der Versuch, diese Arzneimittel ins Land zu schmuggeln, bestraft wird. Wenn Sie Arzneimittel oder auch andere Waren mit sich nehmen müssen und sich unsicher darüber sind, ob diese erlaubt sind oder nicht, können Sie dies im Vorfeld telefonisch oder persönlich beim Konsulat oder der Bundespolizei am Flughafen erfragen. Auf diese Weise riskieren Sie später kein Bußgeld.


Die Einreisebestimmungen für Belgien unterscheiden sich kaum von denen anderer EU- Länder. Sofern Sie alle Ihre Reisedokumente besitzen, geimpft sind und zudem keine illegalen Waren ins Land befördern, sollte es keinerlei Probleme bei der Ein- sowie Ausreise geben. Auch Sprachbarrieren sollten aufgrund mehrerer Amtssprachen nicht auftreten. Somit steht einer entspannten Reise nach Belgien nichts mehr im Weg.

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