Die Bundesregierung hat entschieden, den von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. Dezember 2019 >
Verbraucher müssen sich beim Internetportal des Bundesjustizministeriums registrieren.
Geschädigte Thomas Cook-Kunden können jetzt einen Antrag auf Geldrückzahlung stellen.
Zum Antrags-/ Verfahrensportal der Bundesregierung >
Von der Bundesregierung wurde eine Webseite eingerichtet, auf der Geschädigte ihre Ansprüche anmelden können.
Hinweis: Die Auszahlung wird bedingt durch den internen Abgleich mit dem Insolvenzversicherer und kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Vom 6. Juli an wird Zurich unter der Web-Adresse http://zurich.de/sicherungsschein-tc eine separate Kontaktmöglichkeit für jene Thomas-Cook-Kunden einrichten, die bis dahin trotz Anmeldung ihrer Ansprüche bei Karea und Vorlage aller notwendigen Unterlagen keine Rückmeldung feststellen konnten. Damit soll gewährleistet werden, dass eventuell noch offene Vorgänge zügig abgeschlossen werden.
Comvel GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Informationen sowie Aktualität und Vollständigkeit. Wir haben diese Informationen sorgfältig zusammengestellt um Sie auf dem Laufenden zu halten.
Die Rettung von Thomas Cook in Großbritannien ist gescheitert: Der weltweit zweitgrößte Tourismuskonzern hat in der Nacht zum Montag, 23. September 2019, seinen Geschäftsbetrieb in Großbritannien eingestellt. Am Mittwoch, dem 25.09.2019, haben auch die zugehörigen deutschen Veranstalter Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin Insolvenzantrag gestellt.
Vorläufige Insolvenzverwalter:
Die drei nun vom Amtsgericht Bad Homburg bestellten Juristen sind alle Partner der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm. Ottmar Hermann ist nach Angaben von Richterin Kerstin Wierse vom Amtsgericht Bad Homburg für die vorläufige Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH zuständig und damit für die Marke Neckermann Reisen. Julia Kappel-Gnirs übernimmt das vorläufige Insolvenzverfahren der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. Für die deutsche Dachgesellschaft des Touristik-Unternehmens, die Thomas Cook GmbH, ist Fabio Algari zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, wie das Gericht mitteilte.
Condor-Flüge und Aldiana-Reisen werden planmäßig durchgeführt.
Weitere Informationen: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start
Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 sowie ab 01.01.2020 können ihre Reise nicht antreten, weitere Details sind unten aufgelistet.
Übersicht allgemeiner Fragen und Antworten zur Thomas Cook Insolvenz: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Diesen finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist von Ihnen zu melden und bei allen Schriftwechseln anzugeben. Hier finden Sie den Link zur 'Schadensmeldung' direkt an den Insolvenzversicherer: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/
+++ 12.11.2019 - 12:00 - Thomas Cook +++
Alle Reisen ab 01. Januar 2020 müssen ebenso abgesagt werden. Dies betrifft die Marken Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection und Air Marin sowie die über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI) gebuchte Leistungen sowie Reisen gebucht über BucherReisen und ÖGER TOURS.
Reisen von Aldiana sowie von Drittveranstaltern, die beispielsweise in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, sind davon nicht betroffen.
Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.
+++ 04.11.2019 - 16:00 - Thomas Cook +++
Im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe liegt bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vor. In Folge dessen muss die Thomas Cook Touristik GmbH nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereiten.
Was ist mit Buchungen mit Reiseantrittsdatum ab 1. Januar 2020?
Aufgrund der andauernden Investorengespräche ist die Vorgehensweise für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 noch in der Prüfung und wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt.
Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Aufgrund der andauernden Investorengespräche ist die Vorgehensweise für Reisen mit Reise-
antrittsdatum ab dem 01.01.2020 noch in der Prüfung und wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt.
+++ 22.10.2019 - 19:30 - Thomas Cook +++
Kann eine bestehende Buchung mit Reisetermin ab dem 01.01.2020 storniert oder umgebucht werden?
Buchungen ab Reisetermin 01.01.2020 können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.
+++ 22.10.2019 - 10:55 - Thomas Cook +++
Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen
Gäste mit Reiseantritt vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Eine Information an die betroffenen Gäste und an das zuständige Reisebüro erfolgt.
+++ 11.10.2019 - 14:00 - Thomas Cook +++
Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?
Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019:
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Hinweis für Reisebüros: Diese Regelung betrifft ebenfalls unsere Dynamischen Pauschalreisen (X und Y-Buchungen der oben genannten Veranstaltermarken)
Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?
Reisen mit Antrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 sind aus konkursrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Wie können Kunden der TCI, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?
Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel an folgende Adresse zuzustellen: Baur Hürlimann AG, Dr. iur. Daniel Hunkeler, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1
Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert. Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden.
Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?
Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019möglich. Für abgesagte Pauschaleisen mit Linienflügen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 15.10.2019 freigegeben. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019erfolgt sukzessive. Für abgesagte Linienflügen im Rahmen einer Nur-Flugbuchung sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 31.10.2019 freigegeben. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt sukzessive.
Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Wir sind mit unseren Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.
+++ 09.10.2019 - 12:00 - Thomas Cook +++
Wie ist der aktuelle Stand?
Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.
Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?
Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31.12.2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.
Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?
Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen. Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt. Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich. Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?
Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.
Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 31.10.2019 auf den 31.12.2019 geschoben?
Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.12.2019 erhöht sich die Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.
Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?
Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.
Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?
Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.
Ich möchte meinen Linienflug - der als Nur-Flug gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Linienflüge , die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist. Ausgenommen hiervon sind Linienflüge gebucht bei Thai Airways (Tickets gebucht auf Thai Airways / TG Flug-Nummer). Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist.
ACHTUNG: Eine Restzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert.
Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Leider ist dies nicht möglich, da wir alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt haben. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.
Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?
Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Eine Absage für alle Abreisen vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 erfolgt sukzessive. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.
+++ 02.10.2019 - 12:30 - Thomas Cook +++
Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?
Die Aldiana GmbH hat sich im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet.
Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?
Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc. Sobald der Insolvenzverwalter bestellt wurde, wird dieser entscheiden, wie mit den Buchungen ab 01.11.2019 verfahren wird. Alle Abreisen bis 31.10.2019 wurden bereits abgesagt. Eine Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens erfolgt baldmöglichst.
Ich möchte meinen Linienflug - der als Nur-Flug gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Dem Veranstalter ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da sie sich in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren. Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft.
Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?
Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.
Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?
Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.
+++ 28.09.2019 - 16:30 - Thomas Cook +++
Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:
Derzeit gibt es eine böse Betrugsmasche, bei der Kunden die im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook betroffen sind, per Email kontaktiert werden. Diese E-Mail ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise. Darin werden sensible Kundendaten abgefragt, beispielsweise Passdaten. Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit E-Mails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.
Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?
Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen. Die Thomas Cook Group ist mit 42 Prozent Minderheitsgesellschafter der Aldiana GmbH; die Mehrheit von 58 Prozent hält die Schweizer Immobiliengesellschaft LMEY Investments AG, die auch die Finanzierung des Unternehmens sicherstellt. Was mit den Thomas-Cook-Anteilen an Aldiana passiert entscheidet der Insolvenzverwalter. Es laufen bereits Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren über die Übernahme der Thomas Cook Anteile. Den Ergebnissen dieser Gespräche können wir nicht vorgreifen.
Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?
Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: https://condor-newsroom.condor.com/de/de/news-artikel/bundesbuergschaft-fuer-ueberbrueckungskredit-zugesagt/
Welche Reiseart ist versichert?
Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.
Welche Leistungen sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für z. B. Versicherungsprämien von Reiseschutz, Rechtsanwaltskosten, Kreditkartengebühren, Portokosten und sonstige Auslagen. Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB.
Sind meine bereits gezahlten Kundengelder abgesichert?
Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.
Sind die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland automatisch im Rahmen der 110.000.000 € Deckung mitversichert?
Ja, sämtliche Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland die Insolvenz angemeldet haben sind automatisch in der Deckung über 110.000.000 € mitversichert.
Wird die Deckung über 110.000.000 € ausreichen?
Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die – im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen – versicherte Haftungssumme von 110.000.000 € möglicherweise nicht ausreichen wird, um alle Ansprüche zu befriedigen.
Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110.000.000 EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt.
Warum habe ich noch keinen Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?
Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 05.10.19 wurden bereits per E-Mail informiert.
Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?
Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Ihrer Seite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hierfinden Sie die Bestätigungen in deutscher und englischer Sprache:
Gäste deren Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.
Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?
Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.
Was gilt es aktuell bei Transfers vom Hotel zum Flughafen zu beachten?
Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in diesen Regionen (Aktuellste Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zurich.de/de/de/services/thomas-cook
Die Zurich Versicherung geht den nächsten Schritt bei der Hilfe für die betroffenen Urlauber. So hat Zurich nun DER Touristik beauftragt, den Transfer zu den Flughäfen in der Dominikanischen Republik zu organisieren. Die DER Touristik setzt hierfür ihre Zielgebietsagentur vor Ort ein. Alle Reisenden von Thomas Cook Deutschland, die sich aktuell in der Dominikanischen Republik befinden, werden Ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur der DER Touristik erhalten. Die DER Touristik hat die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet. Zudem wird DER Touristik ab dem 28.09.19 auch die Transfers in Mallorca, Menorca und Ibiza organisieren. Auch der Transfer in den Kanaren wird ab dem 28.09.19 sichergestellt. Für Flughafentransfers auf Madeira und in Faro wird DER ab 30.09.2019 eingesetzt. (Am 29.09.2019 können hierfür an beiden Destinationen Taxikosten bis 50,- Euro eingereicht werden). Ab dem 01.10.2019 übernimmt DER Touristik auch die Transporte zum Flughafen Jerez. Auch in Malaga übernimmt DER ab dem 02.10.2019 den Flughafentransfer.
Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind:
Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.
Kann ich meine einzureichenden Unterlagen auch als Screenshot oder Foto hochladen?
Ja, Sie können auch Fotos und z.B. Screenshots von Ihren Dokumenten erstellen und hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen gut lesbar sind, da ansonsten keine Bearbeitung Ihrer Dokumente möglich ist und es zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?
Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.
Muss ich meine Schadenmeldung sofort einreichen?
Nein, Sie müssen Ihre Schadenanzeige nicht sofort einreichen. Sie haben zwar die Pflicht dies unverzüglich zu tun. Es kommt hier allerdings nicht auf einen Tag an. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit.
Wie erfahre ich, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung habe?
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Nachricht, ob ihre Unterlagen vollständig sind und ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Kundengelder haben.
+++ 27.09.2019 - 11:00 - Thomas Cook - Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG eine Insolvenz beantragen wird. +++
Ich habe ein Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019 bei der Thomas Cook International AG (TCI)
Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?
Thomas Cook International Buchungen sind Reisen die mit der Gesellschaft Thomas Cook International
AG. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz
beantragen wird. Thomas Cook Buchungen sind Buchungen der Thomas Cook Touristik GmbH. Für diese Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.
+++ 26.09.2019 - 20:30 - Thomas Cook - Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise nicht antreten. +++
Gäste mit Reisedatum bis zum 31.10.2019
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.
Wohin sollen sich Kunden mit einer Pauschalreisebuchung mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10.2019 wenden, um die Forderung geltend zu machen?
Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Diesen finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist von Ihnen zu melden und bei allen Schriftwechseln anzugeben. Hier finden Sie den Link zur 'Schadensmeldung' direkt an den Insolvenzversicherer: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/
Sie müssen selbst aktiv werden und sich an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de, Telefon 06172/99761123.
Gäste mit Reisedatum ab dem 01.11.2019
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11.wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Gäste, die die Reise am 23.09. angetreten haben - Was gilt es nun zu beachten?
Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.
Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?
Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10. werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.
+++ 26.09.2019 - 13:30 - Thomas Cook +++
Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen
Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.19 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen.
Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.
Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)
Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.
Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?
Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Was passiert mit Hotelkosten, die durch den Gast vor Ort geleistet werden mussten, da der Hotelier sonst den Gast nicht länger akzeptiert hätte?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.
Was passiert mit Gästen, die während des Aufenthalts vom Hotelier aufgefordert werden für die Unterbringung zu zahlen?
Unsere Hotelpartner sowie die Transferagenturen und unsere Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.
Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?
Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 - 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hoteline (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11
Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.
Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular Zwecks Gesellschaft auszufüllen?
- Im Dropdownfeld erhalten sie die Möglichkeit zwischen folgende Reiseveranstalter Marken auszuwählen: Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und Thomas Cook GmbH
- Für gebuchte Reisen der Marken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen und Air Marin bitte Thomas Cook Touristik GmbH auswählen
- Für gebuchte Reisen der Marken ÖGER TOURS und Bucher Reisen bitte Bucher Reisen & Öger Tours GmbH auswählen
+++ 25.09.2019 - 23:00 - Thomas Cook +++
Gäste mit Reisedatum bis zum 13.10.2019
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 13.10.2019 kann der Veranstalter die Durchführung der Reise nicht garantieren.
Gäste mit Reisedatum ab dem 14.10.2019
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 14.10. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09. (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens), die ihre Reise nicht antreten konnten
In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.
Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 13.10. wenden?
Die Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. Weitere Informationen finden Sie hier.
+++ 25.09.2019 - 15:00 - Thomas Cook +++
Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?
In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Heute (25.09.2019) wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.
Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?
Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden.
Gäste mit Reisedatum 25.09. und 26.09.
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 26.09.2019 kann der Veranstalter die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten. Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen)
Gäste mit Reisedatum ab dem 27.09.
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 27.09. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09., die ihre Reise nicht antreten konnten
In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.
Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09., die ihre Reise trotz der Absage durch Thomas Cook angetreten haben
In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.
Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum 25. und 26.09. wenden?
Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.
Was passiert mit Thomas Cook International Buchungen ?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.
Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?
Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.
Wer kommt für bereits gezahlte Kundengelder auf?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, Telefon, www.kaera-ag.de wenden.
Rückreisende Gäste
Unsere Hotelpartner sowie die Transferagenturen und unsere Airlinepartner werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Gäste im Zielgebiet werden per SMS von uns informiert.
Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit im Ziel sein?
Der Connected Service ist für die Gäste im Zielgebiet weiterhin erreichbar. Connected Service (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11, Thomas Cook Signature Connected Service: 0049 - 6171 65 6161.
Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag.de wenden.
Werden derzeit Kundendokumente und Reiseunterlagen versendet?
Derzeit werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt. Für bereits existierende Buchungen kann die Reisebestätigung / Rechnung weiterhin über das Dokumentencenter abgerufen werden.
Wo finde ich meinen Sicherungsschein?
Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar. Unter folgendem Link finden Sie ein Statement von Stefanie Berk:
https://www.youtube.com/watch?v=mu79HbKRQ3o
+++ 25.09.2019 - 10:21 - Thomas Cook +++
Deutsche Veranstalter der Thomas Cook Group waren nun gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen mit der Folge, sich von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen mit der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen zu können. Daher wurde heute ein Insolvenzantrag eingereicht, die Voraussetzung für ein sanierendes gerichtliches Verfahren. Das Gericht wird voraussichtlich noch heute einen erfahrenen Restrukturierer einsetzen, der die Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens federführend begleitet.
Informationen für Flugreisende mit Condor: Die Fluggesellschaft Condor ist nicht von der Insolvenz der Thomas Cook Group betroffen. Alle Flüge finden planmäßig statt.
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon 06172/99761123, www.kaera-ag.de wenden.
weg.de: Im Notfall stehen Ihnen die Kollegen im Servicecenter täglich von 8 – 22 Uhr unter der Telefonnummer +49 234 9610 3434 (es gilt der jeweilige Ortstarif Ihres Telefonanbieters) zur Seite.
+++ 24.09.2019 - 18:30 - Thomas Cook +++
Inwieweit ist Aldiana hiervon ebenfalls betroffen?
Thomas Cook ist mit 42 Prozent Minderheitsgesellschafter der Aldiana GmbH; die Mehrheit von 58 Prozent hält die Schweizer Immobiliengesellschaft LMEY, die auch die Finanzierung des Unternehmens sicherstellt. Für die zehn Club-Anlagen von Aldiana ändert sich dadurch allerdings nichts. Auch die Provisionszahlungen für Aldiana-Buchungen an alle Vertriebspartner sind gesichert. Sie werden künftig von Aldiana direkt abgerechnet.
Die Thomas Cook GmbH hat auf Notgeschäftsführung umgestellt. Was bedeutet das?
Während der Zeitspanne, in der die Geschäftsführung prüft, ob sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss, ist sie besonderen Pflichten ausgesetzt. Die Geschäftsführung muss das Vermögen der Gesellschaft zugunsten ihrer Gläubiger vor Vermögensschmälerungen sichern. Beispielsweise dürfen neue Verträge nur im Ausnahmefall geschlossen werden. Zahlungen für bereits erhaltene Leistungen dürfen grundsätzlich nicht mehr geleistet werden.
Abreisende Gäste bis einschließlich Donnerstag, 26.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können unsere Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin bis einschließlich 26.09.2019 ihre Reise nicht antreten, da sie weder von der Airline noch im Hotel als Gast akzeptiert werden. Airlines inkl. der Condor dürfen Gäste der Deutschen Thomas Cook Veranstaltermarken aus rechtlichen Gründen bis inkl. 26.09. nicht ins Zielgebiet / in den Urlaub befördern. Dies betrifft sowohl Pauschalreisen, als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen). Über TOC SHIP gebuchte Kreuzfahrt- und Fluss-Buchungen mit Abreisen bis inkl. 30.09.19 können gesichert reisen.
Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen
Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 30.09.19 können gesichert reisen.
Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.
Wie erfolgt die Beförderung rückreisender Gäste?
Rückreisende Gäste werden von der Condor bis auf weiteres regulär zurück befördert. Thomas Cook bemüht sich darum, dass alle Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden wie gebucht durch die entsprechenden Airlines nach Deutschland zurückbefördert werden.
Gäste, die seit dem 23.09.2019 Ihren Urlaub nicht antreten konnten
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine Aussage darüber treffen, wo entstandene Kosten durch ausgefallene Reiseleistungen und Mehrkosten geltend gemacht werden können, da es die jetzige Situation rechtlich bedingt nicht zulässt. Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden wir Sie informieren.
Können Buchungen der TC Veranstaltermarken kostenfrei storniert werden?
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Werden derzeit Kundendokumente und Reiseunterlagen versendet?
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt. Für bereits existierende Buchungen kann die Reisebestätigung / Rechnung weiterhin über das Dokumentencenter abgerufen werden.
Wo finde ich meinen Sicherungsschein?
Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.
Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?
Optionsbuchungen werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Die Stornierung erfolgt sukzessive und tageweise nach Reiseantrittsdatum. Request Buchungen werden nicht bestätigt.
Zahlungen per Lastschrift / Kreditkarte
Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen aufgrund der aktuellen Notgeschäftsführung derzeit nicht. Überweisungen sollen nicht getätigt werden.
Ist der Connected Service für die Kunden erreichbar?
Der Connected Service ist für unsere gemeinsamen Gäste im Zielgebiet weiterhin erreichbar. Connected Service (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11, Thomas Cook Signature Connected Service: 0049 - 6171 65 6161, Türkei Connected Service: 0090 - 242 340 4060.
Ist die Reiseleitung in den Zielgebieten vor Ort?
Unsere Reiseleiter sind vor Ort und unterstützen nach allen Kräften und Möglichkeiten.
Ist der Travelguide aktuell erreichbar?
Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.
Erhalte ich meine Provision auf Reisen, die nicht angetreten werden konnten?
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine Aussage darüber treffen, da es die jetzige Situation rechtlich bedingt nicht zulässt. Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden wir Sie informieren.
+++ 24.09.2019 - 12:52 - Thomas Cook +++
Abreisende Gäste bis einschließlich Donnerstag, 26.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können unsere Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin bis einschließlich 26.09.2019 ihre Reise nicht antreten, da sie weder von der Airline noch im Hotel als Gast akzeptiert werden. Airlines inkl. der Condor dürfen Gäste der Deutschen Thomas Cook Veranstaltermarken aus rechtlichen Gründen bis inkl. 26.09. nicht ins Zielgebiet / in den Urlaub befördern. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten
Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.
Beförderung rückreisender Gäste
Rückreisende Gäste werden von der Condor bis auf weiteres regulär zurück befördert. Thomas Cook bemüht sich darum, dass alle Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden wie gebucht durch die entsprechenden Airlines nach Deutschland zurückbefördert werden.
Kundendokumente und Reiseunterlagen
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt.
Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?
Optionsbuchungen werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Die Stornierung erfolgt sukzessive nach Reiseantrittsdatum. Request Buchungen werden nicht bestätigt.
Gäste, die seit dem 23.09.2019 nicht ins Zielgebiet befördert wurden
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine Aussage darüber treffen, wo erstandene Kosten durch ausgefallene Reiseleistungen und Mehrkosten geltend gemacht werden können, da es die jetzige Situation rechtlich bedingt nicht zulässt. Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden wir Sie informieren.
Zahlungen per Lastschrift / Kreditkarte
Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen aufgrund der aktuellen Notgeschäftsführung derzeit nicht.
+++ 23.09.2019 - 16:30 - Thomas Cook +++
Abreisende Gäste bis einschließlich 24.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Abreisen bis einschließlich 24.09.2019für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin leider nicht durchgeführt werden, da die gebuchten Leistungen nicht gewährleistet sind. Weder die gebuchte Airline noch Hotel werden die Gäste akzeptieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 24.09.2019 können ihre Reise nicht antreten.
Abreisende Gäste ab dem 25.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 25.09.2019 wird die Vorgehensweise im Laufe des morgigen Tages entschieden.
Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?
Alle Optionsbuchungen werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.
+++ 23.09.2019 - 12:00 - Aldiana +++
Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.
Aldiana bedauert die Insolvenz ihres Minderheitsgesellschafters Thomas Cook. Für die zehn Club-Anlagen von Aldiana ändert sich dadurch allerdings nichts.
Gäste, die ihre Anreise selbst organisiert oder Flüge bei Fluggesellschaften, die nicht zur Thomas Cook Group gehören, gebucht haben, sind von der Thomas-Cook-Insolvenz nicht betroffen. Nach Angaben der Fluggesellschaft Condor finden alle Flüge bis auf weiteres wie geplant statt. Sollte es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen, wird der Aldiana-Kundendienst die betroffenen Kunden kontaktieren, um eine alternative Lösung zu finden oder sie auf einen anderen Termin oder Club umzubuchen.
+++ 23.09.2019 - 11:36 - Condor +++
Alle Condor Flüge finden planmäßig statt +++ Zusatzinformation für Pauschalreisegäste von Thomas Cook siehe unten.
Alle Condor Flüge (DE Flugnummer) finden planmäßig statt.
Hinweis für Gäste, die eine Reise mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben:
Condor wurde von Ihrem Reiseveranstalter informiert, dass eine Gewährleistung zur Durchführung Ihrer Reise heute und morgen nicht gegeben ist. Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug ins Zielgebiet nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut. Den Rückflug können Thomas Cook Pauschalreisegäste wie geplant antreten. Thomas Cook wird sich mit allen Gästen direkt in Verbindung setzen, deren Abreise für heute (23. September) oder morgen (24. September) geplant ist.
Wenn Sie sich einen von Ihrer Pauschalreise losgelösten Flug kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an den Condor Serviceschalter an Ihrem Flughafen oder besuchen Sie die Condor Website unter www.condor.com.
Offizielle Condor Stellungnahme hier: https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/reiseinformationen/aktuelle-meldungen.jsp